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| Reihe | Sonstige Handbücher und Monografien |
|---|---|
| Themen | Recht Recht bestimmter Jurisdiktionen und bestimmter Rechtsgebiete Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein Handelsrecht |
| ISBN | 9783082554500 |
| Sprache | Deutsch |
| Erscheinungsdatum | 27.05.2026 |
| Größe | 29.5 x 21.5 cm |
| Verlag | Lefebvre Stollfuß - Zweigniederlassung der Lefebvre GmbH |
| Herausgegeben von | Hans Ott |
| Lieferzeit | Lieferung in 7-14 Werktagen |
| Herstellerangaben | Anzeigen Lefebvre Stollfuß - Zweigniederlassung der Lefebvre GmbH Bundeskanzlerplatz 2 | DE-53113 Bonn kundenservice@stollfuss.de |
Nomen est omen! Das Handbuch Mittelständische Unternehmen deckt als Komplettwerk alle für die Praxis relevanten Themen rund um Kapital- und Personengesellschaften ab. Hier finden Sie eine umfassende und fundierte Darstellung aller Beratungssituationen - von der Gründung bis zur Liquidation.
Ihr Vorteil Neben steuerlichen Besonderheiten werden auch gesellschaftsrechtliche und betriebswirtschaftliche Themen behandelt. Ergänzt um Hinweise zur Rechnungslegung.
Die inhaltlichen Schwerpunkte
Print war gestern! Folgende Online-Mehrwerte sind im Print- und Online-Abo enthalten
Neu in der 175. Aktualisierung (Mai 2026) u. a.:
Verlustabzug beim Mantelkauf nach den §§ 8c, 8d KStG und Sanierung
Kommt es im Rahmen einer Einbringung nach § 20 oder § 24 UmwStG zu einem Einbringungsgewinn durch den Ansatz von Zwischenwerten oder gemeinen Werten, so kann § 6b EStG auf den Einbringungsgewinn Anwendung finden, soweit dieser auf begünstigte Wirtschaftsgüter i.S.d. § 6b Abs. 1 Satz 1 EStG entfällt. Dagegen soll § 6b EStG nach Ansicht der Finanzverwaltung – und entgegen der h.M. – auf einen rückwirkend festzusetzenden Einbringungsgewinn I oder II im Anschluss an eine Sperrfristverletzung bei sperrfristbehafteten Anteilen keine Anwendung finden.
In Umwandlungs- und Einbringungsfällen ist der Übergang einer Rücklage nach § 6b EStG ausgeschlossen, wenn der steuerliche Übertragungsstichtag mit dem Stichtag zusammenfällt, in dem die Übertragungsfrist des § 6b Abs. 3 EStG abläuft. Durch eine Umwandlung „in letzter Minute“ wird die Auflösung einer Rücklagen nach § 6b EStG in der steuerlichen Schlussbilanz nicht verhindert. Somit geht die Rücklage nicht auf den übernehmenden Rechtsträger über und kann von diesem nicht auf im Wirtschaftsjahr der Umwandlung oder im vorangegangenen Wirtschaftsjahr erworbene oder hergestellte Wirtschaftsgüter i.S. des § 6b Abs. 1 Satz 2 EStG übertragen werden.
Ein besonderes Gestaltungspotenzial mittels einer Rücklage nach § 6b EStG lässt sich bei Umwandlungen und Einbringungen nutzen, wenn die Rücklage bei Fortführung der Buchwerte auf einen Rechtsträger übertragen wird, der über steuerliche Verluste bzw. Verlustvorträge verfügt und sie bei diesem ohne bzw. mit geringer Steuerbelastung aufgelöst werden kann. Durch den umwandlungsbedingten Transfer der Rücklage nach § 6b EStG auf eine „Verlustgesellschaft“, bei welcher eine Verlustverrechnung nicht mehr zu erwarten ist, wird grundsätzlich die mit § 6b EStG vom Gesetzgeber bezweckte Steuerstundung unterlaufen, weil die zuvor realisierten Gewinne in eine dauerhafte Steuerersparnis überführt werden.
| Reihe | Sonstige Handbücher und Monografien |
|---|---|
| Themen | Recht Recht bestimmter Jurisdiktionen und bestimmter Rechtsgebiete Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein Handelsrecht |
| ISBN | 9783082554500 |
| Sprache | Deutsch |
| Erscheinungsdatum | 27.05.2026 |
| Größe | 29.5 x 21.5 cm |
| Verlag | Lefebvre Stollfuß - Zweigniederlassung der Lefebvre GmbH |
| Herausgegeben von | Hans Ott |
| Lieferzeit | Lieferung in 7-14 Werktagen |
| Herstellerangaben | Anzeigen Lefebvre Stollfuß - Zweigniederlassung der Lefebvre GmbH Bundeskanzlerplatz 2 | DE-53113 Bonn kundenservice@stollfuss.de |
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