Die Konjunkturkomponente des Grundgesetzes

Die konjunkturbedingte Kreditaufnahme im System der Kreditermächtigungen, europarechtlichen und gesamtwirtschaftlichen Verpflichtungen der Finanzverfassung
416 Seiten, Taschenbuch
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Reihe Beiträge zum Finanz- und Währungsrecht
Themen Recht Recht bestimmter Jurisdiktionen und bestimmter Rechtsgebiete Wirtschaftsverwaltungsrecht und öffentliches Wirtschaftsrecht Finanzverwaltungs- und Haushaltsrecht
ISBN 9783162003041
Sprache Deutsch
Erscheinungsdatum 08.04.2026
Größe 23.2 x 15.5 cm
Verlag Mohr Siebeck
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Jana Trispel
Wilhelmstraße, 18 | DE-72074 Tübingen
trispel@mohrsiebeck.com
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Kurzbeschreibung des Verlags

Die Konjunkturkomponente des Grundgesetzes bildet neben der Strukturkomponente und der Notlagenverschuldung eine von drei Kreditermächtigungen der Schuldenbremse. Sie befähigt die Haushaltsgesetzgeber von Bund und Ländern zur Verschuldung in Abhängigkeit von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Sie hat die keynesianische Ausrichtung der Fiskalpolitik seit den 1960er Jahren gestärkt und sich zugleich von der ursprünglichen Konzeption der Globalsteuerung gelöst, neue Maßstäbe und Ziele in der Verbindlichkeit des Verfassungsrechts definiert und überprüfbar gemacht: Weicht die erwartete Wirtschaftsentwicklung von der Normallage ab, werden Kreditaufnahme und Tilgung zur Pflicht. Deren Umfang und Zeitpunkt bestimmt sie zahlenmäßig durch ein einfachgesetzlich konkretisiertes und am Europarecht ausgerichtetes Verfahren. Es berücksichtigt, dass die Konjunkturkomponente dem Funktionieren der automatischen Stabilisatoren dient und einen symmetrischen Verschuldungsausgleich in einem mittel- bis langfristigen Zeitraum verlangt. Die Konjunkturkomponente zielt damit nicht mehr auf wirtschaftliches Wachstum, sondern auf eine stationäre Wirtschaft und verzichtet auf einen fiskalischen Impuls für den Aufschwung. Sie trennt den staatlichen Verschuldungsraum in einen strukturellen und einen konjunkturellen Teil, überantwortet dadurch Investitionen im europarechtlich für tragfähig erachteten Rahmen der Strukturkomponente, verleiht konjunkturbedingten Schulden einen temporären Charakter und eröffnet nur in der finanzverfassungsrechtlichen Notlage weitergehende Steuerungsmöglichkeiten.

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