Das konkurrierende Investmentsteuerrecht in der Hinzurechnungsbesteuerung

Eine rechtsökonomische Untersuchung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung von Fondsinvestoren
348 Seiten, Taschenbuch
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Reihe Betriebswirtschaftliche Steuerlehre in Forschung und Praxis
ISBN 9783339146724
Erscheinungsdatum 01.11.2025
Genre Wirtschaft/Betriebswirtschaft
Verlag Kovac, Dr. Verlag
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Kurzbeschreibung des Verlags

Sowohl das Investmentsteuerrecht als auch die Hinzurechnungsbesteuerung waren in jüngster Vergangenheit Gegenstand tiefgreifender Reformen. In den Anwendungsbereich des Investmentsteuergesetzes fallen sowohl Investment- als auch Spezial-Investmentfonds und ihre Anleger. Dagegen unterliegen der Hinzurechnungsbesteuerung Anteilseigner niedrig besteuerter, ausländischer Kapitalgesellschaften mit passiven Einkünften.

Beide Besteuerungsregime verbindet die Rechtsfolge der steuerlichen Unterwerfung von thesaurierten Erträgen, ohne dass es eines Zuflusses einer Ausschüttung bei den Beteiligten bedarf. Bei Anlegern eines Investmentfonds geschieht dies in Form der Steuererhebung auf eine sog. Vorabpauschale. Dagegen haben Investoren eines Spezial-Investmentfonds ausschüttungsgleiche Erträge zu besteuern. Anteilseigner an einer außensteuerlichen Zwischengesellschaft werden mit Einkommen- bzw. Körperschaft- und Gewerbesteuer auf einen sich aus den passiven Einkünften zusammensetzenden Hinzurechnungsbetrag belastet.

Kommen beide Besteuerungssystematiken zur Anwendung, kann eine inländische Doppelbesteuerung auf Ebene der Beteiligten resultieren. Um eine zweifache Steuerwirksamkeit der nicht ausgeschütteten Erträge zu vermeiden, gilt einerseits ein partieller Vorrang des Investmentsteuergesetzes. Mit anderen Worten treten die Rechtsfolgen der Hinzurechnungsbesteuerung nicht ein. Der partielle Vorrang wirkt allerdings nicht absolut, sodass bei Erfüllung von Tatbestandsvoraussetzungen neben der Investment- auch die Hinzurechnungsbesteuerung greifen kann.

Sollte es in solchen Ausnahmefällen zur konkurrierenden Anwendung beider Regime kommen, hat der Gesetzgeber andererseits hyperkomplexe Anrechnungs- bzw. Kürzungsvorschriften eingeführt. Konkret soll zum einen eine Anrechnung der investmentsteuerlich belasteten Vorabpauschale bzw. ausschüttungsgleichen Erträge auf den Hinzurechnungsbetrag erfolgen. Zum anderen ist eine Kürzung von Ausschüttungen aus einem Fonds um einen zuvor besteuerten Hinzurechnungsbetrag vorgesehen.

Ob die Vermeidung einer Doppelbesteuerung der konkurrierenden Besteuerungsregime im Ergebnis gelingt, wird ausführlich besprochen.

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