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Kurzbeschreibung des Verlags
Zum Werk
Das deutsche Recht ist zwar kein "case law", es gibt aber auch im deutschen Recht "Klassiker" im Sinne von "Präzedenzfällen", die vielleicht sogar Geschichte geschrieben haben und deren Kenntnis und fachliche Hintergründe im Examen vorausgesetzt werden. Meist entstammen die Fälle der Rechtsprechung, manchmal aber auch nicht, wie z.B. der "Dohna-Fall" oder der "Weichenstellerfall". Manchmal wurde hier der allererste Fall in den Vordergrund gestellt (z.B. der "Rose-Rosahl-Fall" anstelle des "Hoferbenfalls"), manchmal umgekehrt verfahren ("Bundesligawettskandal" statt "Spätwettenfall"). Und natürlich ist die Auswahl "subjektiv" (z.B. "Sterbeurkunde"). Aber alle 53 Fälle dürften in Erinnerung bleiben (non scholae sed vitae discimus) und natürlich auch ein bisschen Spaß machen, denn auch das ist wichtig für den Examenserfolg!