Reinhard Richardi, Gregor Thüsing, Georg Annuß, Frank Maschmann, Christian Picker, Gerrit Forst, Rolf Dietz, Reinhard Richardi
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Kurzbeschreibung des Verlags
Zum Werk
Der Kommentar berücksichtigt die Auswirkungen auf die Betriebsverfassung durch die Vielzahl arbeitsrechtlicher Entscheidungen des BAG und der Landesarbeitsgerichte und zeigt die Rechtsprechungsentwicklung der Mitbestimmung auf. Zentrale Themen des Werkes sind:
Gemeinsamer Betrieb
Abgrenzung leitender Angestellter bei der Betriebsratswahl
Zuständigkeit des Gesamt- und des Konzernbetriebsrats
Mitbestimmungstatbestände nach §§ 87 und 99 BetrVG
Mitbestimmung über Interessenausgleich und Sozialplan bei Betriebsänderungen
Ansprüche des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber
erweiterte Freistellungspflichten
Einführung des vereinfachten Wahlverfahrens für Kleinbetriebe
Pünktlich zur 2022 anstehenden Betriebsratswahl gibt die Neubearbeitung des Kommentars wichtige Hinweise zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl und bietet sich insbesondere als wertvolles Arbeitsmittel für das neu gewählte Gremium an
Auswertung neuester Rechtsprechung und Literatur als Arbeitsgrundlage für eine Vielzahl kollektivrechtlich relevanter Themen
Die 17. Auflage bringt den Kommentar auf den aktuellen Stand im gesamten Bereich der Betriebsverfassung. So wurden zahlreiche höchstrichterliche Entscheidungen des BAG als auch des EuGH ebenso wie richtungweisende Instanzgerichtsurteile ausgewertet und um eine reichhaltige Auswahl aus Literatur und Wissenschaft zum Gesamtbereich des kollektiven Arbeitsrechts erweitert. Aktuelle Themenschwerpunkte, wie die praktischen Auswirkungen der Covid-19 Gesetzgebung, das Betriebsrätemodernisierungsgesetz, die geänderte Wahlordnung sowie die Folgen des Qualifizierungschancengesetzes wurden berücksichtigt und um Antworten auf drängende Fragen aus der Praxis ergänzt
Wesentliche Schlagworte zur Neuauflage sind überdies:
virtuelle BR Sitzungen, Betriebsversammlungen und Einigungsstellen
Matrix-Strukturen und Diversity
Gemeinschaftsbetrieb und steuerrechtlicher Teilbetrieb