
Eine Lehrbuch für alle, die am Völkerrecht zweifeln
Reinhard Kiefer in FALTER 14/2026 vom 01.04.2026 (S. 18)
Die Europäer wollen es immer noch nicht glauben: Ein US-Präsident verbündet sich offen mit Autokraten, um die globale Rechtsordnung, wie sie in der UN-Charta von 1945 und der Allgemeinen Menschenrechtserklärung von 1948 grundgelegt wurde, zu zerstören. Er sucht sein Heil im restaurierten Großmachtdenken des 19. Jahrhunderts. Dabei waren doch die UN-Charta und damit das moderne Völker-und Menschenrecht Früchte der epochemachenden, zivilisatorischen Mission der USA. Sie bescherten den Europäern die längste Friedens-und Wohlstandsperiode der Neuzeit.
Die UN-Charta reagierte auf die Schrecken des Zweiten Weltkrieges. Mit ihr brachten die USA ironischerweise eine von Europa selbst verratene aufklärerische Utopie zurück nach Europa: den Krieg zwischen Staaten abzuschaffen, indem sich diese freiwillig einer gemeinsam geschaffenen Rechtsordnung und in Konfliktfällen einer supranationalen Gerichtsbarkeit unterstellen. Die amerikanische Mission verhalf damit Immanuel Kants Utopie vom "Ewigen Frieden" zu einem späten Triumph.
Daher ist das moderne Völkerrecht verbunden mit einer Verpflichtung auf die Menschenrechte: Beide, Staat wie Individuum, sind "souverän". Deshalb kann es kein Völkerrecht ohne Toleranz geben. Feinde der globalen Rechtsordnung bekämpfen daher typischerweise beides: Völker-und Menschenrechte.
Christoph Safferling, Erlanger Straf-und Völkerrechtler, hat sein preisgekröntes Gelehrtenleben der Erforschung und Mitgestaltung dieser Rechtsordnung gewidmet. Man kann sich keinen kundigeren und gedankenreicheren Ratgeber in dieser beunruhigenden Lage wünschen. Safferlings Einführungsbuch akzentuiert dabei die Neugeburt des Völkerrechtes 1945 auf lehrreiche Weise: Was die Breitenwirkung angeht, war nicht die UN-Charta selbst entscheidend, sondern die im selben Geist initiierten Nürnberger Prozesse.
Sie führten der Welt das Grauen der NS-Täter vor. Und sie demonstrierten, dass der Sieg über einen Verbrecherstaat nicht darin bestehen kann, Rache zu üben. Sondern nur darin, das supranationale, auf freiwilliger Zustimmung aller Staaten beruhende Recht an die Stelle von Unrecht zu setzen. Jeder Angeklagte durfte seinen Verteidiger wählen; die Unschuldsvermutung galt. Urteile durften nur nach individueller Beweislage durch einen nach Möglichkeit unabhängigen Gerichtshof gefällt werden. Alle Verfahren waren transparent und die Weltöffentlichkeit via TV zur Augenzeugenschaft geladen.
Diese Perspektive ist erhellend. Der US-Chefankläger und Roosevelt-Vertraute Robert H. Jackson vergegenwärtigt der Mitund Nachwelt die epochale Wende in bis heute lebendig gebliebener, brillanter Rhetorik. Nürnberg demonstrierte auch, dass der Glaube an den Primat des Rechts gegenüber der Gewalt bedeuten muss, dass das Recht die eigene Legitimität, Methodik und Reichweite fortlaufend öffentlich problematisiert. Ohne sich fortlaufend selbst zur Disposition zu stellen, kann kein universales Recht existieren.
Gerade deshalb ist das heutige Völkerrecht Aufklärung pur -Aufklärung immer auch über sich selbst. Im Gefolge von Nürnberg erklärte man zum ersten Mal den Genozid zur Straftat, die von Internationalen Strafgerichtsbehörden verfolgt werden kann und muss. Man diskutierte, inwieweit ein Sondergericht Befugnis habe, über Taten zu richten, die zur Tatzeit der Gerichtsbarkeit eines anderen Staates unterlagen. Nach wie vor eine hochaktuelle Frage.



















