"Sachkunde" als Beweisquelle im Strafprozess

Defizite der Verteidigungsrechte bei der Gewinnung und Verwertung von außerjuristischem Erfahrungswissen
420 Seiten, Taschenbuch
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Reihe Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge
Themen Recht Recht bestimmter Jurisdiktionen und bestimmter Rechtsgebiete Strafrecht, allgemein
ISBN 9783428198214
Sprache Deutsch
Erscheinungsdatum 29.04.2026
Größe 23.3 x 15.7 cm
Verlag Duncker & Humblot
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HerstellerangabenAnzeigen
Duncker & Humblot GmbH
Carl-Heinrich-Becker-Weg 9 | DE-12165 Berlin
info@duncker-humblot.de
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Kurzbeschreibung des Verlags

Ein Erfahrungssatz wird häufig als apodiktischer Vollbeweis behandelt, obwohl die Genese angesichts des epistemologischen Hintergrunds weder bei gerichtlich behaupteter »eigener Sachkunde« noch im Rahmen des Sachverständigenbeweises ausreichend transparent ist. Für die Verteidigung herrscht – wie die Autorin untersucht – eine positionelle Schwäche, da belastende Erfahrungssätze nicht effektiv hinterfragt, begünstigende Erfahrungssätze hingegen nur eingeschränkt in den Strafprozess eingebracht werden können. Die gesetzlichen Informations-, Beweisantrags- und Frage und Ladungsrechte weisen Defizite an dem Gewinnungs- und Verwertungsprozess auf. Es erfolgt u.a. eine rechtsdogmatische Analyse des Anhörungsrechts gem. Nr. 70 Abs. 1 RiStBV, des Rechts zur Selbstladung von Sachverständigen gem. § 245 Abs. 2 StPO sowie der Begründungsdefizite bei der Ablehnung eines Beweisantrags auf Hinzuziehung eines Sachverständigen wegen »eigener Sachkunde« des Tatgerichts gem. § 244 Abs. 4 S. 1 StPO, die mit Änderungsvorschlägen de lege ferenda schließt.

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