Kurzbeschreibung des Verlags
Das Standardwerk zum Kartellrecht Frankfurter Kommentar (FK) kommentiert und erläutert von Anbeginn des GWB in eindrucksvoller Breite und Tiefe die Auswirkungen der kartellrechtlichen Vorschriften zum deutschen und europäischen Recht. Exakt, praxisnah und auf höchstem wissenschaftlichen Niveau.
Inklusive Datenbank FK online
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Update zur 113. Lieferung:
Mit der 113. Lieferung erhalten Sie weitere wichtige Kommentierungen aus dem europäischen und deutschen Kartellrecht. Im Einzelnen:
Die Kommentierung zu den Ökonomischen Grundlagen
von Prof. Dr. Gordon Klein
und Dr. Torben Stühmeier
wurde umfassend überarbeitet und aktualisiert. Insbesondere wurden die Ausführungen zu digitalen Märkten und den damit verbundenen wettbewerbsökonomischen Fragestellungen erweitert und an die aktuelle Entwicklung in der Regulierung und ökonomischen Literatur angepasst.
Rechtsanwalt Dr. Dietmar Rahlmeyer
und Rechtsanwalt Dr. Markus Schöner
, den wir neu im FK-Autorenteam begrüßen dürfen, haben die Fallgruppe Art. 101 Abs. 1, 3 AEUV – Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern
– aktualisiert und fortgeschrieben. Eingearbeitet ist die neuere Rechtsprechung – besonders erwähnenswert das EuGH-Urteil Portugiesische Banken- und kartellbehördliche Entscheidungspraxis sowie vor allem die Horizontal-Leitlinien 2023 der Kommission. Des Weiteren werden praxisrelevante Konstellationen gesondert ausgewiesen und analysiert (zweigleisiger Vertrieb, Verbandsarbeit, Gemeinschaftsunternehmen, Minderheitsbeteiligungen, Plattformen u.a.m.), bei denen oft ein Informationsaustausch einhergeht. Über die Analyse hinaus wird jeweils aufgezeigt, wie die Ziele der Zusammenarbeit ohne Kartellrechtsverstoß erreicht werden können.
Die Rechtsanwältinnen Dr. Anna Blume Huttenlauch
und Marie-Luise Heuer,
die wir beide ebenfalls als neue Autorinnen im FK begrüßen, haben die Kommentierung zu den Strukturkrisenkartellen
(Art. 101 AEUV) überarbeitet. Die Darstellung verdeutlicht, warum es zu dieser Figur seit geraumer Zeit keine europäische und deutsche Entscheidungspraxis gibt und warum sie selbst angesichts jüngster geopolitischer Krisen keine Renaissance erfahren hat. Im Mittelpunkt stehen die hohen Anforderungen an echte Strukturkrisen, die die Kartellgesetze stellen, sowie die engen Grenzen für eine Freistellung von Kapazitätsabbau-Maßnahmen nach Art. 101 Abs. 3 AEUV.
Rechtsanwalt Dr. Jan Heithecker
hat die Kommentierungen zu Art. 19 und 23 FKVO
auf den neuesten Stand gebracht. In der Kommentierung zu Art. 19 FKVO wurden insbesondere die Darstellung zur Praxis der Zusammenarbeit von Kommission und Mitgliedstaaten aktualisiert und die Erläuterungen zum Rechtsschutz vertieft. In der Kommentierung zu Art. 23 FKVO wurden die fortgesetzten Bemühungen der Kommission um Verfahrensvereinfachung, die zur VO 2023/914 geführt haben, skizziert und die Auflistung des relevanten soft law aktualisiert.
Herr Rechtsreferent am Gerichtshof Dr. Hanns Peter Nehl
legt eine Erstkommentierung der Vorschriften über die Überwachungs- und Entscheidungsbefugnisse der Kommission sowie die verfahrensrechtliche Stellung von Torwächtern und Dritten bei der Durchsetzung der Verhaltenspflichten und Verbote des DMA vor (Art. 24 bis 28 DMA
). Darin werden u.a. die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede im Verhältnis zu den Vorschriften des EU-Kartellverfahrensrechts aufgezeigt, denen sie zum Teil nachgebildet wurden. Das betrifft insbesondere die Befugnis der Kommission, einstweilige Maßnahmen (Art. 24 DMA) oder Beschlüsse mit Verpflichtungszusagen (Art. 25 DMA) zur erlassen. Berücksichtigt werden auch die neu geschaffene Compliance-Funktion für Torwächter (Art. 28 DMA) sowie die im Verhältnis zum Kartell- und Beihilfenverfahrensrecht sehr eingeschränkte Verfahrensstellung Dritter (Art. 27 DMA), die im Wesentlichen nur Informationsquellen für die Kommission sind.
Die teilweise Aktualisierung der Kommentierung zu Art. 38 DMA
durch Referent Dr. Johannes Persch
beschreibt und analysiert die Koordinierung zwischen Kommission und nationalen Wettbewerbsbehörden im Kontext des DMA unter Berücksichtigung neuester Literatur. Die Kommentierung beschreibt Ziel und Verfahren der Koordinierung und nennt exemplarisch Beispiele, in denen bereits eine Koordinierung stattgefunden hat.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Andreas Grünwald
hat die Kommentierung des § 19a GWB
überarbeitet und ergänzt. Rund fünf Jahre nach Inkrafttreten des „Anti-Big-Tech-Paragrafen" als Teil der 10. GWB-Novelle gibt es nun erste Entscheidungspraxis des Bundeskartellamts. In Sachen Amazon und Apple liegt dazu zudem Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor. Einen weiteren Schwerpunkt der Neukommentierung bildet das Spannungsfeld zwischen § 19a GWB und der europäischen Gatekeeper-Regulierung nach dem Digital Markets Act (DMA).
Professor Dr. Christian Heinze
– auch ihn dürfen wir neu im FK-Autorenteam begrüßen – hat die Kommentierung des § 34 GWB
, der Vorschrift zur kartellbehördlichen Vorteilsabschöpfung, von Professor Dr. Wulf-Henning Roth
übernommen und aktualisiert. Im Zentrum standen die Änderungen durch die 11. GWB-Novelle, vor allem die neue Vermutung hinsichtlich des Ob und der Mindesthöhe eines durch den Kartellverstoß erlangten wirtschaftlichen Vorteils in § 34 Abs. 4 GWB. Zudem wurde die erste BGH-Entscheidung zur kartellbehördlichen Vorteilsabschöpfung berücksichtigt.
Die Kommentierung zu § 35 GWB
wurde von Rechtsanwältin Dr. Silke Möller
in Reaktion auf die Entscheidung des BGH vom 17.6.2025 in Sachen Meta/Kustomer (Az. KVR 77/22) mit Blick auf die Ausführungen zur Transaktions-Wertschwelle (§ 35 Abs. 1a Nr. 4 GWB) umfassend überarbeitet. Sie reflektiert jetzt insbesondere die wesentlichen Auslegungsgrundsätze des BGH zum Merkmal der erheblichen Inlandstätigkeit (§ 35 Abs. 1a Nr. 4 GWB) und ordnet diese kritisch ein. Dabei geht die Kommentierung auch auf den Umgang mit den Unsicherheiten ein, welche zumindest bis zu der vom BKartA in Reaktion auf das oben zitierte Urteil beabsichtigten Aktualisierung des Leitfadens Transaktions-Wertschwellen von Januar 2022 bei der Beurteilung der Anmeldepflicht von Zusammenschlüssen bestehen dürften. Ferner wurden auch die weiteren Rechtsprechungs- sowie Literaturverweise auf den neuesten Stand gebracht.
Auch die Kommentierung zu § 38 GWB
wurde von Rechtsanwältin Dr. Silke Möller
insbesondere mit Blick auf die zitierte Literatur aktualisiert. Es wurde zudem angemerkt, dass der Hinweis des BKartA, dass der Leitfaden Transaktions-Wertschwellen von Januar 2022 die aktuelle Rechtslage nach dem Beschluss des BGH vom 17.6.2025 in Sachen Meta/Kustomer (Az. KVR 77/22) nicht mehr abbildet, keinen Einfluss auf die darin enthaltenen Aussagen zur Berechnung des Wertes der Gegenleistung (§ 38 Abs. 4a GWB) haben dürfte und diese deshalb hiervon unberührt bleiben.
Die Oberregierungsrätin im Bundeskartellamt Hanna Standtke
hat die Kommentierung des § 50d GWB
übernommen. Die umfängliche Überarbeitung berücksichtigt die durch die 10. GWB Novelle vorgenommenen Änderungen sowie die seit der letzten Bearbeitung veröffentlichte Rechtsprechung und Literatur.
Senior Analyst Dr. Stefan Bulowski
und Leitender Analyst Dr. Oliver Zierke
, jeweils tätig in der Geschäftsstelle der Monopolkommission, haben die Kommentierung zum Sonderbereich Postsektor
grundlegend neu bearbeitet. Nach einem Überblick über die historische Entwicklung des Postsektors und die unions- und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen erfolgt im Schwerpunkt eine Erläuterung jener Vorgaben des Postgesetzes, die sich mit der Marktregulierung befassen. Abgerundet wird der Beitrag durch eine Darstellung der Vorschriften des allgemeinen Wettbewerbsrechts, die besondere Bezüge zum Postsektor aufweisen.
Dr. Sebastian Peyer
(University of East Anglia) hat die Darstellung des Kartellrechts im Vereinigten Königreich
komplett überarbeitet. Die Kommentierung verschafft einen Überblick über das englische Fusionskontrollrecht, das Verbot kartellrechtswidriger Absprachen sowie das Verbot des Missbrauchs von Marktmacht. Der Beitrag beschäftigt sich erstmals mit Folgen des Brexits für das englische Kartellrecht und legt in Grundzügen den neuen Regulierungsrahmen für digitale Märkte dar (Digital Markets Competition and Consumer Act 2024 ([DMCCA]).
Zuletzt erschien Lieferung 113 (April 2026/194,- € zzgl. 19,- € für die Datenbank).