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| Reihe | suhrkamp taschenbuch wissenschaft |
|---|---|
| Themen | Recht Rechtswissenschaft, allgemein Recht und Gesellschaft, Rechtssoziologie |
| ISBN | 9783518300909 |
| Sprache | Deutsch |
| Erscheinungsdatum | 19.05.2026 |
| Größe | 17.7 x 10.8 cm |
| Verlag | Suhrkamp |
| Lieferzeit | Lieferung in 2-5 Werktagen |
| Herstellerangaben | Anzeigen Suhrkamp Verlag GmbH Torstr. 44 | DE-10119 Berlin info@suhrkamp.de |
Die Kunstlandschaft der Bundesrepublik ist wie kaum eine andere durch öffentliche Institutionen geprägt und durch staatliche Mittel finanziert. Politisch brisant wird diese Verschränkung von Staat und Kunst, wenn die geförderten Künstler und Institutionen Erwartungen der Öffentlichkeit erschüttern. Was darf der Staat etwa von Verfassungs wegen tun, wenn wie im Fall der documenta fifteen staatlich geförderte Kunst mit dem Vorwurf des Antisemitismus konfrontiert wird? Christoph Möllers und Nils Weinberg entwickeln in diesem Buch die Grundsätze, nach denen sich die Kunstfreiheit im Dreieck von demokratischem Staat, öffentlicher Kulturinstitution und geförderten Künstlern entfalten kann.
| Reihe | suhrkamp taschenbuch wissenschaft |
|---|---|
| Themen | Recht Rechtswissenschaft, allgemein Recht und Gesellschaft, Rechtssoziologie |
| ISBN | 9783518300909 |
| Sprache | Deutsch |
| Erscheinungsdatum | 19.05.2026 |
| Größe | 17.7 x 10.8 cm |
| Verlag | Suhrkamp |
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| Herstellerangaben | Anzeigen Suhrkamp Verlag GmbH Torstr. 44 | DE-10119 Berlin info@suhrkamp.de |
Matthias Dusini in FALTER 32/2026 vom 05.08.2026 (S. 23)
Christoph Möllers bekam 2023 einen ungewöhnlichen Auftrag. Die damalige grüne Kulturministerin Claudia Roth wollte vom Berliner Professor für Verfassungsrecht und Rechtsphilosophie wissen, wie staatliche Kulturinstitutionen mit rassistischen und antisemitischen Werken umgehen sollen. Anlass war die Großausstellung Documenta 15 in Kassel, auf der das judenfeindliche Banner eines indonesischen Kollektivs zu sehen war. Möllers überraschender Befund lautete, dass auch antisemitische und rassistische Werke von der Meinungs-und Kunstfreiheit gedeckt seien. Wer in einem freien Land leben will, muss auch Dinge aushalten, die ihm nicht gefallen.
Gemeinsam mit dem Juristen Nils Weinberg legte Möllers nun ein kluges Buch vor, das den Grundsatz der "Öffentlichen Kunstfreiheit", so der Titel, analysiert. Der Falter sprach mit Möllers über ein Lied des deutschen Musikers Danger Dan, dessen Aufführung das ZDF untersagte. Der Jurist nimmt Stellung zu Mohammed-Karikaturen, linker Cancel Culture und der Grenze zwischen Meinung und Verhetzung.
Falter: Herr Möllers, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) sagte einen Auftritt des Rappers Danger Dan ab, der in einem Lied Sympathien für linksradikale Gewalt erkennen lässt. Hätte sich das ZDF nicht eher schützend vor den Künstler stellen müssen?
Christoph Möllers: Das kann man so sehen, aber tatsächlich funktioniert die Rundfunkfreiheit für den öffentlichen Rundfunk in Deutschland anders als die Meinungs-oder Kunstfreiheit. Das ZDF arbeitet mit einem Auftrag, der es im weitesten Sinne auf Demokratieverträglichkeit und Ausgewogenheit verpflichtet. Der öffentliche Rundfunk hat damit geringere Spielräume als der Bürger oder die Künstlerin.
Das bekannteste Lied des Musikers heißt: "Das ist alles von Kunstfreiheit gedeckt". Auch, wenn Danger Dan indirekt zu Gewalt aufruft?
Möllers: Wenn es denn ein Aufruf zur Gewalt ist, ist es nach deutschem Verständnis -viel anders wird das in anderen Ordnungen wie in Österreich auch nicht sein -, nicht von der Kunstfreiheit gedeckt. Kunst ernst zu nehmen kann auch bedeuten, ihr nicht alles durchgehen zu lassen.
In Österreich denkt man bei Kunstfreiheit sofort an die 1960er-Jahre, als die Wiener Aktionisten für Skandale sorgten. Sie wurden aufgrund des inzwischen gestrichenen Schmutz-und Schundparagrafen zu Haftstrafen verurteilt. Wie relevant ist das Thema Kunstfreiheit in einer ultraliberalen Gesellschaft noch?
Möllers: Auf den ersten Blick nicht sehr. Das Bundesverfassungsgericht hat 20 Jahre lang keinen einzigen Fall verhandelt. Das hängt damit zusammen, dass sich mit der ästhetischen Form heute keine Skandale mehr provozieren lassen. Was wir als Kunstskandale beobachten, sind politische Skandale, die sich das Kunstsystem einverleibt hat. Wenn wir, wie im Falle der Documenta, über Kunstfreiheit diskutieren, dann deshalb, weil die Kunst politisch relevant wurde.
Nicht die Ästhetik, sondern die politische Botschaft ist heute die eigentliche Provokation?
Möllers: Genau. Für seinen Roman "Madame Bovary" wurde Gustave Flaubert Mitte des 19. Jahrhunderts wegen Verstoßes gegen die guten Sitten angeklagt. Oder denken Sie an die Wiener Aktionisten oder den Surrealismus. Diese historischen Skandale hatten mit einer bestimmten Erwartung an Kunst oder Literatur zu tun, die von den Künstlern und ihren Werken enttäuscht wurden. Die französische Leserschaft hatte etwa noch nie in einem literarisch wertvollen Roman so detailliert über den Ehebruch einer Bürgersgattin gelesen. Heute streiten wir über politische Fragen.
Warum macht man trotzdem einen Unterschied zwischen Künstlern und anderen Teilnehmern von Debatten?
Möllers: Demokratiepolitisch gibt es keinen Grund, einem Künstler oder einer Künstlerin mehr Rechte einzuräumen als jedem anderen Bürger, der sich äußert. Die interessantere Frage ist eine andere. Die Kunstförderung durch den Staat ist in Deutschland und Österreich sehr wichtig. Daher ist zu prüfen, ob die Kunstförderung im Hinblick auf die Kunstfreiheit irgendwelchen Grenzen unterworfen ist.
Ist sie das denn?
Möllers: Das ist ein schwieriges Feld. Auf der einen Seite ist der Staat nicht dazu verpflichtet, Kunst zu fördern. Er muss keine Museen, Opernhäuser und Theater gründen. Hat er sich aber einmal dafür entschieden, diese Institutionen einzurichten, ist er verpflichtet, sich zurückzuhalten. Die Häuser haben ein Recht auf Kunstfreiheit, das heißt, der Staat darf nicht so einfach in die Programme reinpfuschen.
Bei der Documenta in Kassel ging es 2022 darum, dass von den Kuratoren eingeladene Künstler ein antisemitisches Werk gezeigt haben. Dürfen Politiker da nicht fordern, dass die Förderungen gestrichen werden?
Möllers: Das klingt auf den ersten Blick vernünftig. Natürlich kann und soll ein Politiker Stellung nehmen, wenn er eine künstlerische Äußerung verwerflich findet. Der Teufel steckt allerdings im Detail. Folgt daraus, dass der Staat ein Programm kontrollieren darf? Das Kuratorenteam der Documenta müsste die ausgewählte Kunst dann vorab einer Kommission vorlegen. Dieses Gremium würde prüfen, ob Kunstwerke antisemitisch sind. Damit wäre das Recht auf Kunstfreiheit eingeschränkt.
Wo ist die Grenze zwischen einer antisemitischen Darstellung und dem, was das Strafgesetzbuch "Volksverhetzung" nennt?
Möllers: Im deutschen Recht gibt es zwei grundsätzliche Grenzen. Die individuellen Persönlichkeitsrechte schützen jemand davor, beleidigt zu werden. Die zweite Grenze ist das, was man als öffentlichen Frieden bezeichnet, etwa wenn jemand öffentlich zur Gewalt oder zum Rechtsbruch aufruft. Die Persönlichkeitsrechte Einzelner oder der Bestand der öffentlichen Ordnung sind indes Grenzen, die man so schnell nicht erreicht. Auf der Documenta ist die Staatsanwaltschaft Kassel durch die Säle gelaufen und hat nichts gefunden. So ist das wohl bei den meisten Kunstwerken, bei denen wir sagen, sie sind antisemitisch oder rassistisch. Grundsätzlich gilt einmal die inhaltliche Neutralität von Kunst-und Meinungsfreiheit. Alle Inhalte sind geschützt, auch die abscheulichen.
Ein Festival sollte gefördert werden, selbst wenn dort antisemitische Kunst gezeigt wird?
Möllers: Es ist komplizierter, als die Frage suggeriert. Antisemitische Kunst soll nicht gefördert werden, aber es ist deswegen auch nicht jede Kontrolle recht, um dieses Gebot durchzusetzen.
Auch grüne Politiker rufen dazu auf, Förderungen zu streichen. In Österreich betraf das etwa die Wiener Festwochen, weil bei ihrer Eröffnungsparty ein Rapper aufgetreten ist, dem Sexismus vorgeworfen wird.
Möllers: Wir verstehen den öffentlich geförderten Kunstbetrieb als Raum der Freiheit und der Gegenöffentlichkeit. Da macht es schon einen Unterschied, ob dieser Raum auch einmal Überschreitungen zulässt, die ganz schrecklich sind, oder ob man sagt, die Politik kann als Gegenleistung für die Förderung auch Dinge verbieten. Das wäre das Ende einer praktizierten Kunstfreiheit.
Was jetzt von liberalen Parteien abgebaut wird, könnte in weiterer Folge von rechten Parteien in deren Sinn umgesetzt werden.
Möllers: Man muss alle noch so gut gemeinten Eingriffe der Politik immer vor dem Hintergrund ihrer autoritären Missbrauchsmöglichkeiten verstehen. Sonst erzählt man nur die halbe Geschichte.
Rechte Publizisten werfen dem Kulturbetrieb eine Cancel Culture vor. Künstler wie der Satiriker Dieter Nuhr würden von Podien verbannt, weil sie abweichende Ansichten vertreten. Ist diese Cancel Culture eine Gefahr für die Freiheit?
Möllers: Es gibt zumindest eine stark wachsende Erwartung an die moralische Kommunikation. Für Linke ist es keineswegs mehr selbstverständlich, dass Kunst weh tun kann. Dass Kunstwerke also auch diskriminierend, amoralisch oder zynisch sein können, wie es etwa in der Punk-Ästhetik der 70er-und 80er-Jahre noch der Fall war. Der Raum des Akzeptablen ist geschrumpft. Das ist kein Problem der Rechtsordnung, aber ein praktisches Problem der Kommunikationsfreiheit.
Wo fällt Ihnen das auf?
Möllers: Es wird oft behauptet, dass diskriminierende Äußerungen nicht unter Meinungsfreiheit fallen. Meinungsfreiheit wird nicht inhaltsneutral bewertet, also dass sie auch rassistische, antisemitische, sexistische und zynische Bemerkungen umfasst. Das kann ich moralisch verstehen, aber auch diese Äußerungen sind geschützt.
Ist der Raum des Akzeptablen auch in der Fiktion, in Romanen oder Popsongs, geschrumpft?
Möllers: Das ist eine These, die letztlich vom österreichischen Philosophen Konrad Paul Liessmann wieder formuliert wurde. Das Bedürfnis nach Eindeutigkeit ist groß. Das Spiel mit Realität, Ironie und Anführungszeichen, die Selbstdistanzierung von Bedeutung sind in eine Krise geraten. Man sieht auch auf den Kunst-Biennalen, dass es den Wunsch nach moralisch eindeutigen Botschaften gibt. Man will historisches Unrecht wiedergutmachen, etwa die Verbrechen des Kolonialismus im Globalen Süden. Das verkennt den Gegenweltanspruch, den die Ästhetik ja auch haben sollte. Also Dinge zu machen, die es nicht gibt oder die ganz anders sind als das Bekannte. In solchen Ansprüchen überschätzt der Kunstbetrieb auch seine Bedeutung.
Ein Beispiel für die Grenze von Kunstfreiheit sind Bilder oder Songs, auf und in denen Gewalt gegen Kinder dargestellt wird. Dürfen Künstler mehr als andere?
Möllers: Man muss den Kontext sehen. Es gibt Bilder, die der Delektierung des Publikums dienen, und da kann die Grenze der Kunstfreiheit überschritten werden. Solche Sujets können aber auch der Verarbeitung einer Realität dienen, die aus guten Gründen dargestellt werden muss. Möglicherweise versuchen Opfer mit solchen Bildern, ihre Traumata zu bewältigen.
Wie verhält es sich mit NS-Symbolen?
Möllers: Wir haben in Deutschland den Fall von Jonathan Meese, der in Performances den Hitlergruß zeigt, was nach deutschem Strafrecht ein verbotenes Symbol ist. Da dies klar in einem künstlerischen Kontext geschah, ist das keine Straftat. Härteste politische Propaganda, die zur Gewalt aufruft, kann zulässig sein, etwa in einer Ausstellung über die Funktionsmechanismen von Propaganda.
Wie ist es mit pornografischen Deepfakes, deren Verbot gefordert wird? Versuchten Maler nicht immer schon, möglichst wirklichkeitsnahe Fakes zu produzieren?
Möllers: Bei Deepfakes werden individuelle Gesichter verwendet, mit denen wir weder einen bestimmten Typus von Handlungen noch einer sozialen Situation verbinden, wie das in der traditionellen Malerei der Fall war. Außerdem haben Deepfakes den Dokumentationswert von Fotografien, den wir höher veranschlagen als jenen der Malerei. Es geht bei Deepfakes also um eine individuelle Persönlichkeit, und da greifen die Grenzen der Kunstfreiheit schon etwas schärfer ein. Daher erscheint mir ein Verbot plausibel.
Deepfakes lassen sich also nicht mit Kunstfreiheit rechtfertigen?
Möllers: Es gibt einen Unterschied zwischen Deepfakes und einem Werk, dessen Urheber identifiziert werden kann. Nimmt man keine Autorenschaft für sich in Anspruch, kann man auch nicht auf Kunstfreiheit plädieren. Man könnte daher sagen, dass die erste durchgesetzte Kunstfreiheit das Urheberrecht ist.
Das klingt theoretisch.
Möllers: Es musste zunächst einmal akzeptiert werden, dass es so etwas wie die originäre Produktion eines Künstlers gibt, um die Kunstfreiheit schützen zu können. Dahinter steckt eine spezifische Kunstvorstellung, die sich im 19. Jahrhundert entwickelt hat. Sie hat mit der Idee eines sich entfaltenden Individuums zu tun, im Gegensatz zum höfischen Untertanen. Für die rechtsförmige Durchsetzung von Kunstfreiheit ist ein Autor eine wesentliche Bedingung.
Ein weiteres Beispiel für die Grenzen der Kunstfreiheit sind die "Mohammed-Karikaturen". Die Freiheit der Religion und jene der Kunst kommen miteinander in Konflikt.
Möllers: Ich glaube nicht, dass sich diese beiden beiden Rechte hier widersprechen. Die Religionsfreiheit garantiert das Recht, seine Religion ausüben zu können. Es ist aber kein Recht darauf, anderen zu verbieten, sich gegen Religion zu wenden. Ich kann mich über Religion lustig machen und auch religiöse Gefühle verletzen, ohne deswegen in die Religionsfreiheit einzugreifen.
Was wiegt mehr: der Künstler, der sich über Mohammed lustig macht, oder der Muslim, der sich in seinen religiösen Gefühlen verletzt fühlt?
Möllers: Zunächst geht es in Grundrechten um den, der handelt. Er kann ein Grundrecht darauf geltend machen, handeln zu dürfen -im Falle eines Karikaturisten, zu kommunizieren, etwas zum Ausdruck zu bringen. Die Verletzung ist die Ausnahme, die man dann erst einmal qualifizieren muss. Eine religionskritische Äußerung ist zunächst einmal keine Beleidigung derer, die der Religion angehören. Es fühlt sich vielleicht für die Betroffenen so an, aber sie haben kein Recht darauf, jemanden zum Schweigen zu bringen, der Religionen kritisiert. Daher musste die schwedische Polizei einen Aktivisten beschützen, der öffentlich einen Koran verbrannt hat.
Die meisten Karikaturisten verzichten auf ihr Grundrecht, weil sie um ihr Leben fürchten. Kann man sagen, dass die Grenzen der Kunst-und Meinungsfreiheit oft außerhalb der Gerichte verhandelt werden?
Möllers: Ein gutes Beispiel wären die USA, die sich immer dafür feiern, die großzügigsten Regeln der Meinungsfreiheit zu haben. Gleichzeitig haben sie eine sehr kleinteilige soziale Regulierung, wo viele Dinge, etwa Nacktheit oder Schimpfwörter, als unmöglich gelten. Die Rechtsordnung ist großzügig, aber der soziale Umgang mit Verstößen kleinlich, sodass die USA in der Nettorechnung eher weniger Freiheiten als andere Länder haben. Man darf theoretisch alles sagen, praktisch aber nicht.
Wie oft kommt es vor, dass Kunstfreiheit vor Gericht verhandelt wird?
Möllers: So gut wie nie. In Deutschland haben wir das im Grundgesetz in einem Satz geregelt: "Kunst und Wissenschaft sind frei." Es gibt unglaublich viel Rechtsprechung zur Wissenschaftsfreiheit und fast gar nichts zur Kunstfreiheit. Das hängt damit zusammen, dass die Universitäten seit Jahrhunderten daran gewöhnt sind, Freiheitskämpfe auszufechten. Ein weiterer Grund ist, dass Professoren als pragmatisierte Akteure weniger zu befürchten haben, wenn sie vor Gericht ziehen. Die Arbeitsverhältnisse im Kulturbetrieb sind viel prekärer.
Empfehlen Sie Künstlern, vor Gericht zu ziehen?
Möllers: Die Diskussion läuft jetzt gerade an, was damit zusammenhängt, dass der Druck der Politik größer geworden ist. Im Zusammenhang mit der letzten Documenta etwa wurden Forderungen laut, in das Programm einzugreifen. Solche Fälle werden vermehrt kommen. Erst unlängst hat die Stadt Gelsenkirchen die Künstlerin Melisa Kujević aus offensichtlich politischen Motiven zu einer Ausstellung nicht zugelassen. Sie wollte im öffentlichen Raum AfD-Zitate an die Wand projizieren. Die Stadt argumentierte die Ausladung damit, dass ihr Werk gegen das Neutralitätsgebot verstoße. Dabei hatte das Rathaus einfach Angst vor der AfD. Dieser Künstlerin würde ich empfehlen, zu klagen.
Sind Sie ein Kunstfan?
Möllers: Ich gehe oft in Ausstellungen und hätte die Documenta auch ohne Kommission besucht.
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