Die Zuständigkeitsregeln internationaler Strafgerichte und Art. 101 GG
Zum Verhältnis der deutschen Strafgerichtsbarkeit zu den Internationalen Tribunalen für Jugoslawien und Ruanda sowie zum Ständigen Internationalen Strafgerichtshof
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Kurzbeschreibung des Verlags
Die sich entwickelnde internationale Strafgerichtsbarkeit ist auf die Kooperation mit nationalen Behörden angewiesen. Von deutscher Seite ist diese Zusammenarbeit auch geprägt durch die Justizgrundrechte des Grundgesetzes. Diese Arbeit zeigt als Problem auf, dass die konkurrierende Gerichtszuständigkeit aller internationalen Strafgerichte nicht mit dem gängigen Verständnis des Prinzips des gesetzlichen Richtens aus Art. 101 GG vereinbar ist. Zur Herstellung eines Einklangs der Normen wird eine Einengung des Anwendungsbereichs des Art. 101 GG auf der Schrankenebene vorgeschlagen, welche die internationale Strafjustiz insoweit ausnimmt vom Verbot konkurrierender Zuständigkeit.