GUTSCHEIN
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Der Vergütungsanspruch des Werkunternehmers wird erst mit der Abnahme fällig. Deshalb sind Abschlagszahlungen für ihn von geradezu existenzieller Bedeutung. Dies gilt bei Bauverträgen in besonderem Maße, da diese sich zum einen meist über einen längeren Zeitraum erstrecken. Zum anderen sind bei Bauleistungen für Personal und Material regelmäßig ganz erhebliche Beträge vorzufinanzieren. Die Arbeit untersucht die gesetzliche Regelung für Abschlagszahlungen in § 632a BGB in der seit dem 1. Januar 2009 geltenden Fassung. Als Ergebnis der kritischen Auseinandersetzung unterbreitet der Verfasser einen Reformvorschlag.
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