GUTSCHEIN
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Das AGG enthält neben den einschlägigen Diskriminierungsverboten mit § 5 AGG auch eine Regelung, die zu einer aktiven Förderung strukturell benachteiligter Personengruppen beitragen soll. Die Arbeit untersucht mit vergleichendem Blick auf das US-amerikanische Diskriminierungsrecht die Zulässigkeit und Grenzen derart «positiver Maßnahmen». Dabei nimmt sie insbesondere auch die Möglichkeiten für Arbeitgeber in den Fokus, diese im Rahmen von Einstellungs- und Beförderungsentscheidungen einzusetzen.
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