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Die Anzahl stressinduzierter Erkrankungen wie Burn-out nimmt immer weiter zu. Bislang ist in Deutschland höchstrichterlich noch ungeklärt, wie Burn-out haftungsrechtlich zu bewerten ist. Der Autor untersucht dieses Problem aus multidisziplinärer Perspektive, indem er Burn-out zunächst aus arbeitspsychologischer Sicht beschreibt und sodann sozial- und zivilrechtlich einordnet. Dies geschieht insbesondere unter dem Aspekt, ob Burn-out als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit zu qualifizieren ist. Dabei erarbeitet er mit Rückgriff auf die japanische Rechtslage zu Karôshi/Karô-jisatsu (Tod durch bzw. Selbstmord wegen Überarbeitung) verschiedene Lösungsansätze für den deutschen Rechtskreis sowohl in dogmatischer als auch praxisnaher Hinsicht.
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