Aufgabe der Satzungsstrenge nach Maßgabe von § 23 Abs. 5 AktG bei börsennotierten Unternehmen

52 Seiten, Taschenbuch
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Reihe Aus der Reihe: e-fellows.net stipendiaten-wissen
Themen Recht Rechtswissenschaft, allgemein
ISBN 9783656019305
Sprache Deutsch
Erscheinungsdatum 01.10.2011
Größe 210 x 148 mm
Verlag GRIN Verlag
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HerstellerangabenAnzeigen
Waltherstraße 23 | DE-80337 München
info@grin.com
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Kurzbeschreibung des Verlags

Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14,5, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Juristische Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Nicht zuletzt durch die jetzige Wirtschaftskrise hat sich gezeigt, dass das Aktien- und Kapitalmarktrecht stets anpassungs-, wandelungs- und reformbedürftig ist.(1)Doch gibt es Bereiche des Aktien- und Kapitalmarktrechts in denen über Reformen nicht erst seit kurzer Zeit, sondern bereits seit Jahrzehnten diskutiert und gestritten wird. Zu nennen ist hier insbesondere die Vorschrift des § 23 Abs.5 AktG(2), in der das Prinzip der "aktienrechtlichen Satzungs - strenge" verkörpert ist.So regelt § 23 Abs.5, dass die "Satzung (scil: einer AG) von denVorschriften des Gesetzes (scil: Aktiengesetz) nur abweichen kann, wenn dies ausdrücklich zugelassen ist. Ergänzende Bestimmungen der Satzung sind zulässig, es sei denn, dass das Gesetz (scil: Aktiengesetz) eine abschließende Regelung enthält."Da solche Ausnahmeregelungen im Aktiengesetz jedoch kaum vorhandensind,(3) wird schnell deutlich, dass § 23 Abs.5(4) zu einer erheblichen Einschränkung der Gestaltungsfreiheit bei Aktiengesellschaften führt.Diese werden nahezu dem gesamten kodifizierten Aktienrecht unterworfen. Auch war die Regelung des § 23 Abs.5 mit ihrer einschneidenden Wirkung zuletzt erst Thema des 67. Deutschen Juristentags(5), welcher sich mit der Frage beschäftigt hat, ob "sich nicht besondere Regeln für börsennotierte und geschlossene Gesellschaften empfehlen?".[...]______1 Wirtschaftskrise ab 2007: Banken- und Finanzkrise, die im Frühsommer 2007 mit der USImmobilienkrise (auch Subprimekrise) begann. In Deutschland (2008): Versuch zur Stabilisierung des Finanzsektors durch das Finanzmarkt- stabilisierungsgesetz und die Finanzmarktstabilisierungfonds- Verordnung.2 §§ ohne Gesetzesangabe sind solche des AktG.3 Hey, Frei Gestaltung in Gesellschaftsverträgen und ihre Schranken, S.167.4 In Verbindung mit der hohen Regelungsdichte der übrigen Normen des Aktiengesetzes.5 67.Deutscher Juristentag der vom 23. bis 26. September 2008 in Erfurt stattfand.

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