Auskunftsansprüche der Presse gegenüber dem BND. Klagebefugnis, Fristen und Prozessfähigkeit

24 Seiten, Taschenbuch
€ 20,40
-
+
Lieferung in 7-14 Werktagen

Bitte haben Sie einen Moment Geduld, wir legen Ihr Produkt in den Warenkorb.

Mehr Informationen
Reihe Aus der Reihe: e-fellows.net stipendiaten-wissen
Themen Recht Rechtswissenschaft, allgemein
ISBN 9783656968399
Sprache Deutsch
Erscheinungsdatum 03.06.2015
Größe 210 x 148 mm
Verlag GRIN Verlag
LieferzeitLieferung in 7-14 Werktagen
HerstellerangabenAnzeigen
Waltherstraße 23 | DE-80337 München
info@grin.com
Unsere Prinzipien
  • ✔ kostenlose Lieferung innerhalb Österreichs ab € 35,–
  • ✔ über 1,5 Mio. Bücher, DVDs & CDs im Angebot
  • ✔ alle FALTER-Produkte und Abos, nur hier!
  • ✔ keine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte
  • ✔ als 100% österreichisches Unternehmen liefern wir innerhalb Österreichs mit der Österreichischen Post
Kurzbeschreibung des Verlags

Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Universität Passau, Sprache: Deutsch, Abstract: Möglicherweise stellt § 9 IV IFG unter Berücksichtigung der amtlichen Überschrift der Norm eine aufdrängende Sonderzuweisung zu den Verwaltungsgerichten dar. Ob dem zuzustimmen ist, könnte allerdings offen bleiben, wenn der Verwaltungsrechtsweg nach § 40 I VwGO eröffnet ist. Es müsste eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art vorliegen und es dürfte keine abdrängende Sonderzuweisung bestehen. Eine Streitigkeit ist öffentlich-rechtlicher Art, wenn die streitentscheidenden Normen dem öffentlichen Recht zuzuordnen sind. J stützt sein Auskunftsbegehren auf Art. 4 I 1 Bayerisches Pressegesetz, § 1 I Informationsfreiheitsgesetz, Arts. 5 I 2 Alt.1 GG und 10 I EMRK. Diese Normen verpflichten einseitig einen Träger hoheitlicher Gewalt und sind daher öffentlich-rechtlich (modifizierte Subjekttheorie). Trotz Relevanz der vom Grundgesetz geschützten Pressefreiheit handelt es sich nicht um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit. Mangels Stellung des J als Verfassungsorgan fehlt es an der doppelten Verfassungsunmittelbarkeit. Eine abdrängende Sonderzuweisung ist nicht ersichtlich; der Verwaltungsrechtsweg ist somit nach § 40 I VwGO eröffnet, ein Streitentscheid bezüglich § 9 IV IFG ist nicht notwendig.

Mehr Informationen
Reihe Aus der Reihe: e-fellows.net stipendiaten-wissen
Themen Recht Rechtswissenschaft, allgemein
ISBN 9783656968399
Sprache Deutsch
Erscheinungsdatum 03.06.2015
Größe 210 x 148 mm
Verlag GRIN Verlag
LieferzeitLieferung in 7-14 Werktagen
HerstellerangabenAnzeigen
Waltherstraße 23 | DE-80337 München
info@grin.com
Unsere Prinzipien
  • ✔ kostenlose Lieferung innerhalb Österreichs ab € 35,–
  • ✔ über 1,5 Mio. Bücher, DVDs & CDs im Angebot
  • ✔ alle FALTER-Produkte und Abos, nur hier!
  • ✔ keine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte
  • ✔ als 100% österreichisches Unternehmen liefern wir innerhalb Österreichs mit der Österreichischen Post