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Kurzbeschreibung des Verlags
Die Eintragung von NS-Raubkunst in der „Lost Art-Datenbank“ als „NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut“ ist von entscheidender Bedeutung für das Finden „gerechter und fairer Lösungen“ zwischen ihren gegenwärtigen Eigentümern und den Nachfahren der NS-Verfolgten. Zugleich hat die Betriebsweise der „Lost Art-Datenbank“ von Beginn an fortwährend Kritik erfahren. Hieraus folgten Entscheidungen des BVerwG, des BGH und zuletzt des BVerfG zur Rechtmäßigkeit ihrer Eintragungspraxis. Dies nimmt Christian Hüttemann zum Anlass, die „Lost Art-Datenbank“ im 25. Jahr ihres Bestehens einer umfassenden rechtswissenschaftlichen Untersuchung zu unterziehen und Reformvorschläge zu erarbeiten.