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Kurzbeschreibung des Verlags
Mit den Kita-Beschlüssen aus dem Jahr 2017 hat der BGH die Vereinsklassenabgrenzung reformiert und das steuerrechtliche Gewinnausschüttungsverbot zum Indiz für Abgrenzung des Idealvereins vom wirtschaftlichen Verein gemacht. Diesem Rechtsprechungswechsel liegt die Annahme zugrunde, dass der Gläubigerschutz des Vereinsrechts wegen des Gewinnausschüttungsverbot mindestens ebenbürtig mit dem des Kapitalgesellschaftsrechts sei. Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob diese Annahme zutreffend ist und welcher Umgang mit der Vereinsklassenabgrenzung künftig empfehlenswert ist. Dabei werden besonders der gemeinnützige Unternehmensverbund und dessen Herausforderungen auf den Gläubigerschutz behandelt.