

Sebastian Kiefer in FALTER 33/2011 vom 17.08.2011 (S. 30)
Wenn Lärm und Abgase einer Fabrik einem das Wohnen vergällen, beruft man sich auf Immissionsgesetze, einer, so könnte man denken, Errungenschaft der Umweltbewegung. Weit gefehlt. Schon die Römer regelten Derartiges per Gesetz. Das römische Recht war das erste von säkularen, professionellen Rechtsgelehrten geschaffene formale Rechtssystem, vor allem zur Regelung der Eigentumsrechte, und jahrhundertelang die Grundlage abendländischer Gesetzgebung.
Karl-Wilhelm Weeber wurde oft genug gepriesen für seine fabelhaft anschauliche, zuweilen burschikose Art, mit der er den Stoff der Altphilologen für bildungsmüde Leser von heute lebendig macht. Auch sein neues Buch darf gepriesen werden. Wenn auch mit Einschränkungen. Ein Buch über das Erbe Roms, ohne die nachhaltigste Folge zu erwähnen, die Erhebung des Christentums zur Staatsdoktrin, ohne einen Verweis auf die Wurzeln der Menschenrechte in der Stoa, ohne einen Verweis auf die Nachwirkungen der pompejanischen Malerei, das sollte nicht sein.