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| ISBN | 9783827015341 |
|---|---|
| Erscheinungsdatum | 27.02.2026 |
| Genre | Sachbücher/Politik, Gesellschaft, Wirtschaft/Politik |
| Verlag | Berlin Verlag |
| Lieferzeit | Lieferung in 2-5 Werktagen |
| Herstellerangaben | Anzeigen Piper Verlag GmbH Georgenstraße 4 | DE-80799 München info@piper.de |
Noch nie gab es so viele Ermittlungen wegen bloßer Worte, egal ob es um Migration, Klimapolitik, die Ukraine oder den Nahostkonflikt geht. Der Staat definiert heute etliche politische Aussagen als strafbar, die noch vor zehn Jahren ganz klar unter die Meinungsfreiheit fielen.
Grenzen der Meinungsfreiheit
Ronen Steinke zeigt auf, wo neuerdings die Grenzen der Meinungsfreiheit verlaufen, auch im digitalen Raum. Gerade in der gegenwärtigen Lage, so kritisiert der preisgekrönte Journalist und Jurist, sollte das Land mehr Meinungsfreiheit wagen, anstatt zu glauben, man überzeuge Menschen, indem man ihnen den Mund verbietet.
Wer bestimmt, was als »Hass und Hetze« gilt?
Wegen des Satzes »Impfen macht frei« kann man neuerdings schon bestraft werden, aber »Deutschland den Deutschen, Ausländer raus« in der Disco zu grölen, ist erlaubt. »Gaza = Auschwitz« ist eine Straftat, doch die Aussage, der Bundeskanzler sei ein »Volksschädling«, ist erlaubt. Zu sagen, die CSU hetze gegen die Grünen, als seien diese die »neuen Juden«, ist eine Straftat, aber die Vertreibung aller Palästinenser aus dem Gazastreifen zu fordern, ist erlaubt. Wer kennt sich da noch aus?
Heutzutage wird es oft Gerichten überlassen zu entscheiden, welche Meinungsäußerungen strafbar sind und welche nicht. Ein engagiertes Plädoyer für mehr Transparenz und ein dringender Appell, mehr Meinungsfreiheit zu wagen, das heißt Debatten in der Zivilgesellschaft zuzulassen, solange sie gewaltfrei bleiben.
| ISBN | 9783827015341 |
|---|---|
| Erscheinungsdatum | 27.02.2026 |
| Genre | Sachbücher/Politik, Gesellschaft, Wirtschaft/Politik |
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Barbaba Tóth in FALTER 14/2026 vom 01.04.2026 (S. 21)
Wer Ronen Steinkes neues Buch "Meinungsfreiheit. Wie Polizei und Justiz unser Grundrecht einschränken und wie wir es verteidigen" liest, ist zuerst einmal überrascht. Der deutsche Jurist und Journalist bei der Süddeutschen Zeitung gibt nämlich gleich am Anfang dem amerikanischen Vizepräsidenten J.D. Vance recht.
Vance hatte bei der Sicherheitskonferenz in München im Jahr 2025 gesagt, dass Europa ein Problem mit der Meinungsfreiheit habe. Sie sei "in Europa auf dem Rückzug". Starke Worte, noch dazu aus dem Mund eines Mannes, dessen Regierung kritischen Journalismus unterdrückt und Late-Night-Comedians cancelt. Wie kommt SZ-Journalist Steinke trotzdem zu dem Befund, Vance habe recht? Und was sagt das über die Polizei-und Justizarbeit in Deutschland und vielleicht auch Österreich aus?
Falter: Herr Steinke, warum hat
J.D. Vance Ihrer Meinung nach einen Punkt, wenn er sagt, Europa bedrohe die Meinungsfreiheit?
Ronen Steinke: Das sehen nicht nur Rechtspopulisten so, die es mit Europa nicht gut meinen, sondern auch Linksliberale in den USA, die über den Atlantik blicken und nur darüber staunen, wenn Polizisten Hausdurchsuchungen machen und Leute zur Rede stellen, weil sie angeblich im Internet empörende, beleidigende Dinge gegen Politikerinnen und Politiker gesagt haben. Das ist aus amerikanischer Sicht unvorstellbar. Mein Buch entstand während eines Stipendiums in Kalifornien, und ein Gespräch mit dem ehemaligen UN-Sonderberichterstatter für das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit hat mich besonders nachdenklich gemacht. Sein Albtraum wäre, dass sich die USA an Deutschland mit seinen Beleidigungsgesetzen ein Beispiel nähmen. Das heißt, dass Trump auf die Idee käme, ebenso scharfe Gesetze einzuführen. Was eine Beleidigung ist, das definiert der Staat, und man erfährt es, wenn dann morgens um sechs Uhr bewaffnete Beamte vor der Tür stehen. Das wäre ein furchterregendes Szenario.
In Deutschland finden tatsächlich Razzien statt, weil jemand im Netz einen Politiker beleidigt hat .
Steinke: Ja, und zwar mit dem Ziel, die Handys und Laptops, von denen aus man etwas gepostet haben soll, als Beweismittel sicherzustellen. Wir haben in Deutschland, in Österreich und in vielen anderen europäischen Ländern seit etwa zehn Jahren eine Debatte über Hass und Hetze im Internet. Das ist im Prinzip auch sehr richtig. In vielen unserer Diskursräume in den sozialen Medien herrscht ein Klima, das vor allem für Frauen und für Menschen mit Migrationshintergrund sehr anstrengend und bisweilen toxisch geworden ist. Wenn sie sich deshalb zurückzögen, würde das die Demokratie um Jahrzehnte zurückwerfen, das wäre inakzeptabel. Im Zuge dieser Diskussion wurde in Deutschland das Strafrecht verschärft, auch die Gerichte sind sehr, sehr viel schärfer geworden in ihrer Interpretation von bestehenden Paragrafen. Das beste Beispiel ist die Beleidigung. Das geht so weit, dass jüngst jener Mensch, der den ehemaligen deutschen Vizekanzler Robert Habeck als "Schwachkopf" verspottet hatte, einen Besuch von der Polizei bekam. Oder jemand, der den deutschen Bundeskanzler Friedrich Merz als "Pinocchio" bezeichnet hatte.
Sind das Einzelfälle?
Steinke: Es sind keine Einzelfälle. Natürlich ist es erst einmal jedem Menschen verfassungsrechtlich freigestellt, seine Gedanken, seine Meinungen zu äußern. Aber es gibt Grenzen - und diese Grenzen sind die Rechte anderer. Die schon erwähnte Beleidigung, Bedrohung, Verleumdung. Diese Paragrafen sind von der Justiz lange eher mit spitzen Fingern angefasst worden, gerade wenn es darum ging, Politiker zu verspotten oder zu kritisieren. Davon lebt ja eine Demokratie. Dass man angstfrei sagen darf: Der Kaiser ist nackt! Wir werden von Idioten regiert! In den letzten zehn Jahren hat sich das geändert. Bei diesen Tatbeständen haben sich die Zahlen der Ermittlungsverfahren verdoppelt, verdreifacht, verfünffacht. Im Fall eines Paragrafen namens Billigung von Straftaten, auch das ein Äußerungsdelikt, hat es sich sogar verhundertfacht.
Müssen sich Politiker nicht mehr Spott und Kritik gefallen lassen als Normalbürger?
Steinke: Ja, genau das würde ich auch sagen. Aber es gibt auch den gegenläufigen Gedanken. Unsere Demokratie lebt davon, dass Menschen sich diesen Job des Politikers, der Politikerin freiwillig antun, gerade auf kommunaler Ebene, wo man nicht mächtig und berühmt werden kann, sondern wo man wirklich nur einen Dienst an der Gemeinschaft leistet. Wenn vor allem Frauen erleben, dass sie dann niedergebrüllt, verspottet und sexistisch angemacht werden, dann sagen sie: Schönen Dank, von hier an ohne mich. Das ist ein schwieriges Problem, in dem mir letztlich ein Gedanke des englischen Historikers Timothy Garton Ash hilft: Zur Demokratie gehört eine gewisse Robustheit. Wer Macht hat, und sei es nur auf kommunaler Ebene, der braucht eine dicke Haut und muss Machtkritik ertragen können.
Aber Hatespeech ist nicht Machtkritik?
Steinke: Mit diesem Begriff habe ich ein Problem, weil er schwammig ist. Bedrohungen gehören natürlich verboten, das ist keine Frage. Wer mit seinen Worten zu Gewalt aufstachelt oder Gewalt in den Raum stellt, androht, der überschreitet eine Grenze. Wie schaut es hingegen mit Beleidigungen oder kränkenden Äußerungen aus? Da sind wir in einem Bereich, wo alles relativ ist und von persönlichen Wahrnehmungen abhängt. Wo beginnt Rassismus? Sexismus? Antisemitismus? Das sind alles Debatten, die man führen muss, und sie werden nicht besser, wenn der Staat ein Machtwort spricht. Sonst müssen wir damit rechnen, dass je nachdem, welche Regierung gerade herrscht, der eine oder der andere durch die Justiz mundtot gemacht oder eingeschüchtert wird. Das wünsche ich mir auch nicht für diejenigen, die aus meiner Sicht eine vollkommen irrige Meinung haben. Lieber ans Tageslicht mit ihnen, an die frische Luft, damit wir uns damit auseinandersetzen können.
Nur sitzen dann oft diejenigen, die Sie meinen, in Talkshows und inszenieren sich als Opfer der "Meinungsjustiz" und beklagen, Deutschland sei überhaupt kein freies Land mehr. Der Medienwissenschaftler Norbert Bolz etwa. Er hatte sich mit dem NSDAP-Slogan "Deutschland erwache" über Wokeness lustig gemacht. Es folgte eine Hausdurchsuchung und Ermittlungen, die erst nach Zahlung einer Geldauflage (im unteren vierstelligen Bereich) an eine gemeinnützige Organisation eingestellt wurden.
Steinke: Freies Land? Da gibt es kein Alles oder nichts. In Sachen Meinungsfreiheit hat Deutschland jedenfalls eine schlechte Entwicklung gemacht. Die Verunsicherung, die von schwammigen Paragrafen ausgeht, die immer häufiger überraschend angewendet werden, ist groß. Nehmen wir Vergleiche mit der Nazizeit. Ich verstehe persönlich wenig Spaß, wenn beispielsweise gesagt wird, Gaza sei das Auschwitz von heute oder die israelische Armee gehe vor wie die Nazis. Solche Vergleiche sind immer schief, obszön, kaltschnäuzig. Trotzdem halte ich es für nicht hilfreich, dass sich die Justiz in Deutschland sehr selektiv manche herauspickt und sie zu Straffällen macht und andere einfach laufen lässt. Das hat eine politische Schlagseite. Wenn sich dann ein Norbert Bolz darüber beklagt, ist es deswegen nicht falsch.
Aber ist es andererseits nicht nachvollziehbar, dass gerade Deutschland und Österreich als ehemalige Täterländer mehr Sensibilität anlegen? Im Sinne von "Wehret den Anfängen", also jedenfalls gut gemeint?
Steinke: Das ist mit Sicherheit gut gemeint. Deutschland und Österreich sind innerhalb der westlichen Demokratien die beiden Länder, die traditionell die meisten Sprachverbote haben. Also die Liste der tabuisierten Begriffe, Symbole, vielleicht auch Redewendungen ist in beiden Staaten lang. Und das hat natürlich den Hintergrund, dass man hofft, das Wiedererstarken der nationalsozialistischen Ideologie verhindern zu können. Gleichzeitig leben die USA und andere liberale Demokratien uns vor, wie viel stärker eine Demokratie ist, wenn sie sich mit dem Widerwärtigen in der Gesellschaft offen auseinandersetzt. Also, es gibt einen sehr schönen Satz des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland aus dem Jahr 2018: "Die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes setzt darauf, dass auch Äußerungen, die für eine demokratische Öffentlichkeit schwer erträglich sind, im Wege des freien, offenen Meinungskampfes und der geistigen Auseinandersetzung widerlegt werden, anstatt sie staatlich zu verbieten oder zu unterdrücken."
Zum Beispiel?
Steinke: Kurz nach dem 7. Oktober 2023, also nach dem Massaker von Hamas-Terroristen an israelischen Zivilistinnen und Zivilisten, gab es Menschen, die in sozialen Medien geschrieben haben, das sei ein toller Tag des Widerstands gewesen. Das ist aus meiner Sicht entsetzlich. Niemand bestreitet, ich schon gar nicht, dass es ein Recht auf Widerstand gibt gegen eine rechtswidrige Besetzung wie in den Palästinensergebieten. Aber nicht mit Mitteln des Mordes an Zivilisten, an Kindern. Ist es gut, auf so eine Äußerung in den sozialen Medien mit der Polizei zu reagieren? So wurde es in Deutschland gemacht. Es gab eine Razzia, ein Strafverfahren und am Ende eine Verurteilung. Ich fände es klüger, da in die Debatte zu gehen und dem etwas entgegenzuhalten.
Aber wo? Welche Debattenräume existieren, in denen extreme Meinungen sortiert werden? Die sozialen Medien sind es eher nicht.
Steinke: Bei den sozialen Medien bin ich gar nicht so pessimistisch. Es ist schon jedem und jeder selbst überlassen, ob man es sich bloß in seiner Bubble gemütlich macht. Das gilt genauso für die analoge Welt. Wer sich mit einem Freundeskreis umgibt, in dem alle dasselbe denken, und dann auch nur die Zeitung liest, die dazu passt, der ist intellektuell ein bisschen faul.
Wo holen Sie sich Widerspruch?
Steinke: Es ist gar nicht so einfach, Leute zu finden, die alles so sehen wie ich. Die Süddeutsche Zeitung, für die ich arbeite, ist eine große Zeitung -ein Orchester von verschiedenen Meinungen. Ich ärgere mich jeden Tag über mindestens einen Text, den ich vollkommen verfehlt finde. Andere Kollegen lesen dieselbe Zeitung und ärgern sich über andere Texte. Genau so sollte es sein. Nur wenn ich herausgefordert werde, schärfe ich mein eigenes Urteil.
In den öffentlich-rechtlichen Medien fordern die gängigen Talkshows ihr Publikum zu wenig heraus, heißt es oft. Wie sehen Sie das?
Steinke: Diese Medien haben den Anspruch, ein breites Spektrum abzubilden, und sind entsprechend strukturiert, nach politischem Proporz. Aber am Ende ist der Meinungskorridor nicht so weit, wie er sein könnte. Sie sind eine große Konsensmaschine, die am Ende sehr viel homogenisiert. Mir fehlen da oft ein bisschen die Meinungen, die aus der Masse herausragen -und zwar wirklich in verschiedenste Richtungen, links wie rechts.
Liegt das auch daran, dass die einen Gäste sich weigern, mit anderen Gästen zu diskutieren, weil sie sie nicht legitimieren, auf Augenhöhe heben wollen?
Steinke: Das halte ich für arrogant und unproduktiv, denn ein Gespräch soll ja dem Publikum nutzen. Wenn man es nicht führt, wird niemand klüger. So ein Rückzug in die Komfortzone ist fast ein bisschen kindisch. Natürlich ehrt man den Kontrahenten bis zu einem gewissen Grad, indem man ihn als satisfaktionsfähig betrachtet. Das sollte man auch nicht jedem gönnen, da gibt's Schmerzgrenzen.
Wo liegen Ihre Schmerzgrenzen? Steinke: Bei Leuten, die Fakten verdrehen, also bewusst versuchen, das Publikum zu manipulieren. Da verstehe ich wenig Spaß.
Aber können wir von Menschen nicht verlangen, dass sie online nicht einfach alles, was ihnen in den Sinn kommt, posten? Im Sinne einer "redaktionellen Gesellschaft", wie der deutsche Medienwissenschaftler Bernhard Pörksen meint?
Steinke: Zuallererst einmal, finde ich, haben die Menschen eine Freiheit, Machtkritik zu üben, zu spotten, ihre Meinung zu äußern - vollkommen unabhängig davon, wem das gefällt oder wem das missfällt. Niemand hat das Recht darauf, nicht kritisiert zu werden, und niemand hat auch das Recht darauf, nicht verspottet zu werden, gerade mächtige Menschen. Wir reden derzeit viel über Verantwortung und Grenzen und haben darüber fast vergessen, wie lange wir für das Grundrecht der Meinungsfreiheit gekämpft haben. Es ist so wie mit dem Schriftsteller Salman Rushdie.
Warum?
Steinke: Das iranische Regime hatte gegen ihn eine Fatwa ausgesprochen, weil er ihrer Meinung nach den Islam beschimpft hätte. Und selbst gutwillige Freunde meinten: Hast du es nicht provoziert? Könntest du dich nicht entschuldigen? Nein, ganz sicher nicht. Wenn wir es mit Leuten zu tun haben, die Kritik und Spott nicht ertragen, die meinen, sie dürften darauf mit Morddrohungen oder mit anderen schlimmen Mitteln antworten, dann müssen wir deren Gefühle überhaupt nicht schonen. Da liegt die Schuld allein bei den Bedrohenden und nicht bei den Bedrohten, die von ihrer Meinungsfreiheit Gebrauch machen. Provokation, Satire -gerade dafür ist die Meinungsfreiheit da.
Auch dafür, dass wir über Menschen urteilen, wenn Gerichte noch kein Urteil gesprochen haben? In den gerade aktuellen MeToo-Fällen beklagen Männer, dass sie vorverurteilt werden und "immer etwas hängenbleibt".
Steinke: Niemand muss ertragen, dass über ihn gelogen wird oder absichtlich unwahre Vorwürfe über ihn verbreitet werden. Wenn Journalistinnen und Journalisten über Verdachtsfälle berichten, das heißt also über ungeklärte Vorwürfe, dann wandeln sie immer auf einem schmalen Grat. Aber wenn es sich hinreichend verdichtet, dann gibt es ein legitimes Interesse daran, dass man darüber berichtet. Das ist auch etwas, worauf die Öffentlichkeit ein Recht hat. In Deutschland und Österreich gibt es leider Beispiele für Medien, die nicht sorgsam mit der Verdachtsberichterstattung umgehen.
In Österreich gab es zuletzt Fälle von Menschen, die problematische Artikel gelikt oder zustimmend kommentiert haben - und dafür vor Gericht erscheinen mussten.
Steinke: Das halte ich für eine besorgniserregende Ausweitung der Strafbarkeit. Ein Like kann Zustimmung ausdrücken, aber es kann auch ausdrücken, dass man sich etwas vormerken möchte. Selbst wenn es Zustimmung ist, kann es sich auf Verschiedenes beziehen: auf den Inhalt der Geschichte, auf die Art und Weise, wie es aufgeschrieben worden ist. Da wäre ich sehr vorsichtig, der Justiz zu ermöglichen, ein Like so zu interpretieren, wie sie es gerne möchte. Wenn nicht nur empörende Äußerungen ins Visier des Strafrechts kommen, sondern auch die Zuhörer oder Zuschauer, die für diese empörenden Äußerungen Applaus spenden oder stehen bleiben und zuhören, dann wird das Meinungsklima frostig. Davor kann ich nur warnen.
Zum Abschluss: Welche Paragrafen konkret sollte man Ihrer Meinung nach streichen?
Steinke: Wir alle müssen uns ans Strafrecht halten, deshalb hat eine liberale Gesellschaft den Anspruch, dass es jeder intuitiv verstehen soll. Wir müssen uns orientieren können. Und es ist auch nicht fair, wenn gebildete, eloquente Menschen ihre Beleidigungen so formulieren, dass sie gerade nicht vom Gesetz erfasst werden, und andere, die einfach nur "Schwachkopf" oder "Arschloch" schreiben, drankommen. Wenn nicht einmal Strafrechtsexperten den Tatbestand der Beleidigung in einem Satz erläutern können, dann ist es wohl besser, ihn zu streichen. Es gibt viele Länder der Welt, die ohne ihn auskommen.

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