Die Haftungsrisiken des Insolvenzverwalters und deren Beschränkungsmöglichkeiten in der Unternehmensfortführung

290 Seiten, Taschenbuch
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Reihe Studien zur Rechtswissenschaft
ISBN 9783830098805
Erscheinungsdatum 01.03.2018
Genre Recht/Handelsrecht, Wirtschaftsrecht
Verlag Kovac, Dr. Verlag
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Kurzbeschreibung des Verlags

Die Eigenhaftung des Insolvenzverwalters im Rahmen der Unternehmensfortführung ist ein Thema von besonderer praktischer Bedeutung. Gem. § 1 InsO ist der Erhalt des Schuldnerunternehmens neben der Verwertung des Schuldnervermögens ein gleichrangiges Mittel zur Sicherung der Gläubigerinteressen. Insofern hat der Insolvenzverwalter nach § 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 InsO sanierungsfähige Unternehmen zunächst bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens einstweilen fortführen. Im eröffneten Verfahren besteht sodann eine unbedingte Fortführungspflicht des Insolvenzverwalters zumindest bis zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung i. S. v. § 157 InsO über den weiteren Verfahrensablauf. Mit der Unternehmensfortführung werden dem Insolvenzverwalter zahlreiche verantwortungsvolle und umfangreiche Aufgaben übertragen. Er hat nicht nur die Weichen der Unternehmensfortführung zu stellen und die widerstreitenden Interessen der Verfahrensbeteiligten auszugleichen, sondern tritt gem. §§ 22 Abs. 1 S. 1, 80 Abs. 1 InsO auch in die vermögensrechtliche Position des Insolvenzschuldners. Seine Aufgaben im Rahmen der Unternehmensfortführung sind inhaltlich mit denen eines Unternehmers oder Kaufmannes vergleichbar. Für wirtschaftliche Misserfolge wird nicht selten der Insolvenzverwalter persönlich zur Verantwortung gezogen. Zwischen der Haftungsanordnung und der Fortführungspflicht besteht ein deutlicher Widerspruch. Die Arbeit prüft zunächst vertiefend die insolvenzrechtlichen und allgemein zivilrechtlichen Haftungstatbestände und zeigt sodann Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung unter Berücksichtigung des Insolvenzverfahrenszwecks auf. Als Lösungsansätze werden insbesondere die Auswirkungen der Gläubigerautonomie auf die Insolvenzverwalterhaftung und eine Haftungsfreistellung durch Anwendung der Business Judgment Rule gem. § 93 Abs. 1 S. 2 AktG behandelt.

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