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| Reihe | Edition Scientifique |
|---|---|
| Themen | Medizin Tiermedizin Allgemein Forschung |
| ISBN | 9783835972728 |
| Sprache | Deutsch |
| Erscheinungsdatum | 24.03.2026 |
| Größe | 21 x 14.8 cm |
| Verlag | VVB Laufersweiler Verlag |
| Lieferzeit | Lieferung in 7-14 Werktagen |
Im Sinne des „animal turn“ wird der Status von Tieren innerhalb der Gesellschaft neu definiert. Der Grundsatz des deutschen Tierschutzgesetzes (§ 1 TierSchG) schützt i. V. m. der Strafnorm § 17 Nr. 2 TierSchG das Tier als Mitgeschöpf vor länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden. Hierbei wird Angst bei Tieren als eine Beeinträchtigung des Wohlbefindens unter dem Leidensbegriff subsumiert (Hirt et al. 2023). Die Domestikation des Bankivahuhns (rotes Dschungelhuhn) vor ca. 8 000 Jahren führte zu den heutzutage weltweit eingesetzten Hybridlinien der konventionellen Hühnerhaltung (Bessei und Reiter 2009; Von der Osten-Sacken 2015). Hierbei stellt das Huhn nicht nur das häufigste Nutztier in Deutschland dar (BLE 2024), sondern es erfreut sich auch im Bereich der tiergestützten Intervention oder als „Heimtier“ im eigenen Zuhause zunehmender Beliebtheit (Baur und Blaha 2021; Liese-Evers und Heier 2021). Um die Bedeutung von Angst als Leiden bei Hühnern zu erläutern, erfolgte im Rahmen der vorliegenden Arbeit anhand sachgerechter wissenschaftlicher Publikationen eine Darstellung der Erkenntnisse über Angst bei Hühnern sowie deren Auswirkungen mit Schwerpunkt auf der industriellen Masthühner- und Legehennenhaltung. Ein erhöhtes Angstniveau und chronische Angst können mit diversen Auswirkungen wie Verhaltenshemmungen und Verhaltensstörungen, verminderter Anpassungsfähigkeit, erschwertem Handling und verminderter Leistungsfähigkeit einhergehen. Ein möglicher Zusammenhang von Angst mit chronischem Stress, Verletzungen und Schmerzen wird aufgezeigt. Die Darstellung der Zusammenhänge von Angst als Leiden mit den Kenngrößen der üblicherweise verwendeten Haltungseinrichtungen der industriellen Hühnerhaltung, dem Handling und dem Transport der Tiere, auch im Sinne der Mensch-Tier-Beziehung, der Aufzucht, der zur Verfügung stehenden Ressourcen, dem Auftreten von Verhaltensstörungen und der selektiven Tierzucht dient als Grundlage für die Beurteilung der Relevanz von Angst bei Hühnern und deren Folgen. Diese Dissertationsarbeit hat es sich zudem zum Ziel gesetzt, zu erheben, wie das derzeit geltende Tierschutzstrafrecht im Hinblick auf Angst als erhebliche Leiden bei Haus- und Nutztieren, mit dem Schwerpunkt auf der Hühnerhaltung in der Praxis umgesetzt wird. Da es sich bei der rechtlichen Bewertung von Angst um eine komplexe Frage handelt, welche nicht in einem einfachen Ursache-Wirkungs-Zusammenhang ausgewertet werden kann, wurde eine zweiseitige Herangehensweise ausgewählt. Mittels der quantitativen Auswertung einer Online-Umfrage, adressiert an die Veterinärämter in Deutschland, sowie der qualitativen Auswertung von acht Interviews mit Expertinnen und Experten der Richterschaft und der Staatsanwaltschaft galt es, durch Vereinigung dieser beiden Methoden die Grundlagen, Ursachen und Faktoren, welche die strafrechtliche Bewertung von Angst als Leiden bei Tieren beeinflussen, zu erfassen. Es wurde weiter analysiert, ob eine Ametrie bezüglich der strafrechtlichen Bewertung von Angst als Leiden zwischen Haustieren (Hunde/Katzen) und Nutztieren (Rinder/Schweine/Hühner) vorliegt. In der Gesamtschau bestätigte sich, dass es zahlreiche Parameter gibt, welche die Gewichtung von Angst als erhebliche Leiden im Strafverfahren beeinflussen können. Diese reichen vom Erkennen der Angst als straftatrelevanten Sachverhalt bei einem nicht äußerungsfähigen Opfer bis hin zur Verhandlung des tierschutzrelevanten Sachverhalts durch die beteiligten juristischen Institutionen. Aus der Auswertung geht hervor, dass es in Abhängigkeit von privaten Interessen, persönlichem Engagement, dem Besuch fachspezifischer Fortbildungen, der vorhandenen Berufserfahrung und der Aufgeschlossenheit für neue Erkenntnisse markante Unterschiede hinsichtlich des Umgangs der beteiligten juristischen Personen mit einem strafrechtlich relevanten Sachverhalt zu Angst bei Tieren gibt. Spezifische Kenntnisse über oder Erfahrungen mit Angst als Leiden bei Hühnern sind kaum vorhanden. Von Seiten der Richterschaft und der Staatsanwaltschaft erging hierzu der Hinweis, dass die Nachweisbarkeit von Angst als erhebliche Leiden als problematisch angesehen wird. Zumeist stehen andere Schmerz- und/oder Leidenssymptome im Vordergrund. Von Seiten der Amtstierärzteschaft wird das Unterlassen einer konkreten Benennung von Angst als erhebliche Leiden im Gutachten als mögliche Ursache für eine unzureichende Gewichtung derselben im Strafverfahren angegeben. Die juristische Vorgehensweise Angst als erhebliche Leiden im Strafverfahren bei Vorliegen anderer offensichtlicher erheblicher Leiden, Schmerzen und dem Tod aus Rohheit aufgrund der Praxistauglichkeit nicht eingehender zu berücksichtigen, sowie das Unterlassen der Anführung des Angstbegriffs durch die Sachverständigen birgt das Potential, den Eindruck zu vermitteln, dass Leiden wie Angst vernachlässigbar wären und es eine Abstufung der verschiedenen Leiden gäbe, welche jedoch faktisch in der Strafnorm des § 17 Nr. 2 TierSchG nicht vorgesehen ist. In den Interviews bestätigte sich, dass die vorrangige Beurteilungskompetenz der Amtstierärzteschaft allgemein anerkannt ist. Um diesem Anspruch hinsichtlich des skizzierten Fortbildungsbedarfs über Angst bei Hühnern und den sich ständig weiterentwickelnden, veterinärmedizinischen Wissenschaftsbereichen gerecht werden zu können, muss den Amtstierärztinnen und Amtstierärzten nicht nur ausreichend Zeit für die Fort- und Weiterbildung zur Verfügung gestellt werden, sondern es gilt auch ihnen den Zugriff auf aktuelle Forschungsergebnisse zu ermöglichen. Im Hinblick auf die Nicht-Erwähnung des Terminus Angst als eigenständigen Begriff im deutschen Tierschutzgesetz wurden in den Interviews, wie auch in der Literatur, verschiedene Standpunkte aufgezeigt. Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die Rechtsnorm in Bezug auf die strafrechtliche Bewertung von Angst theoretisch formal richtig erscheint, in der praktischen Umsetzung jedoch eine ungenügende Gewichtung und Berücksichtigung von Angst bei Güter- und Interessenabwägungen sowie bei der Bewusstseinsschaffung für Angst als Leiden und bei deren strafrechtlicher Bewertung begünstigt. Es besteht Handlungsbedarf, um mehr Verständnis für Angst als Leiden bei Hühnern zu schaffen und den gleichen Schutzstandard gemäß § 1 TierSchG i. V. m. § 17 Nr. 2 TierSchG für alle Tiere sicherzustellen. Die vorliegende Arbeit dient der Sensibilisierung für und Wissensvermittlung über Angst von Tieren, insbesondere von Hühnern, um auf diesem Weg mehr Verständnis für Angst als Leiden zu schaffen.
| Reihe | Edition Scientifique |
|---|---|
| Themen | Medizin Tiermedizin Allgemein Forschung |
| ISBN | 9783835972728 |
| Sprache | Deutsch |
| Erscheinungsdatum | 24.03.2026 |
| Größe | 21 x 14.8 cm |
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