Das Recht der Gleichnamigen

Branchengleiche gleichnamige Unternehmen in Deutschland und Europa unter besonderer Beachtung wettbewerbsrechtlicher Faktoren
213 Seiten, Hardcover
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Reihe Schriften zum Verbraucherschutz- und Wettbewerbsrecht
Themen Recht Recht bestimmter Jurisdiktionen und bestimmter Rechtsgebiete Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein Wettbewerbs- und Kartellrecht
ISBN 9783847109105
Sprache Deutsch
Erscheinungsdatum 21.01.2019
Größe 23.7 x 16 cm
Verlag V&R unipress
LieferzeitLieferbar in 14 Werktagen
HerstellerangabenAnzeigen
Brill Deutschland GmbH
Robert-Bosch-Breite 10 | DE-37079 Göttingen
productsafety@degruyterbrill.com
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Kurzbeschreibung des Verlags

Führen branchengleiche Unternehmen dieselbe Unternehmensbezeichnung, kann es im Rechtsverkehr zu einer Verwechslung der Unternehmen kommen. Der kennzeichenrechtliche Unterlassungsanspruch gegen verwechslungsfähige Bezeichnungen versagt jedoch, wenn der Anspruchsgegner seinerseits berechtigt ist, den Unternehmensnamen zu führen. Statt den Prioritätsgrundsatz anzuwenden, erfolgt die Auflösung der Interessen über § 23 Nr. 1 MarkenG. Durch die Neuregelung des Art. 14 RL 2015/2436/EU, der über § 23 MarkenG in nationales Recht umgesetzt wird, droht die Gefahr, dem Gleichnamigenrecht die bisherige Rechtsgrundlage zu entziehen. Marie Sophie Arendt schlägt daher eine Änderung des § 23 Nr. 1 MarkenG vor, um typische Konfliktsituationen Gleichnamiger auch zukünftig interessengerecht auflösen zu können. Sie setzt sich ferner damit auseinander, inwiefern die kennzeichenrechtlichen Wertungen im Lauterkeitsrecht beachtet werden müssen und Abgrenzungsvereinbarungen zwischen Gleichnamigen möglich sind. When companies operating in the same industry use the same company name, it may lead to confusions in legal transactions. However, the injunctive relief against confusingly similar designations cannot be applied if the claim opponent is allowed to carry the company name. Instead of applying the priority principle, § 23(1) of the German Trademark law is applied. Due to a revision of the regulation of article 14 DIRECTIVE (EU) 2015/2436 of the European Parliament, the application of § 23 of the German Trademark law is endangered. Therefore, Marie Sophie Arendt proposes an amendment of § 23(1) of the German trademark law in order to solve conflicts with identical company names in the interest of the parties.

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Themen Recht Recht bestimmter Jurisdiktionen und bestimmter Rechtsgebiete Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein Wettbewerbs- und Kartellrecht
ISBN 9783847109105
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