Die culpa in contrahendo im europäischen Internationalen Privat- und Verfahrensrecht

457 Seiten, Buch
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Reihe Studien zum Internationalen Privat- und Verfahrensrecht
ISBN 9783938057940
Erscheinungsdatum 01.01.2020
Genre Recht
Verlag JWV Jenaer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft
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Kurzbeschreibung des Verlags

Die culpa in contrahendo stellt ein Rechtsinstitut dar, das zwischen vertraglicher und deliktischer Haftung steht. Ihre Qualifikation im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht ist daher seit jeher höchst umstritten und auch auf europäischer Ebene von erheblicher Relevanz. Der EuGH entschied bereits im Jahr 2002 in der Rechtssache Tacconi, dass die Haftung wegen des Abbruchs von Vertragsverhandlungen im Rahmen des EuGVÜ dem Deliktsgerichtsstand zuzuordnen sei. Vor diesem Hintergrund wurde die culpa in contrahendo auch im europäischen Internationalen Privatrecht der Rom II-VO und damit den außervertraglichen Schuldverhältnissen zugeordnet. Dennoch verbleiben zahlreiche Rechtsunklarheiten, deren Klärung sich die vorliegende Arbeit zur Aufgabe gemacht hat.

Im Rahmen des europäischen Internationalen Privatrechts wird zum einen den Fragen nachgegangen, die die für die culpa in contrahendo geschaffene Kollisionsnorm (Art. 12 Rom II-VO) hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs und ihrer Anknüpfungsregeln offen lässt. Zum anderen wird die Bedeutung der außervertraglichen Qualifikation mit Blick auf die vorgesehene vertragsakzessorische Anknüpfung analysiert. Hinsichtlich des europäischen Internationalen Zuständigkeitsrechts untersucht die Arbeit, wie die Fallgruppen der culpa in contrahendo im Rahmen der Brüssel Ia-VO zu qualifizieren sind. Unter Berücksichtigung prozessualer Wertungen und anderweitiger EuGH-Rechtsprechung setzt sich die Autorin dabei kritisch mit der Tacconi-Entscheidung auseinander. Darüber hinaus wird untersucht, inwieweit sich die Regelung der culpa in contrahendo im europäischen Kollisionsrecht auf die Qualifikation im europäischen Zuständigkeitsrecht auswirkt.

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