Demokratie, Pluralismus und Menschenrechte

Transkulturelle Perspektiven
280 Seiten, Hardcover
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ISBN 9783942393690
Erscheinungsdatum 01.06.2014
Genre Politikwissenschaft/Politische Theorien, Ideengeschichte
Verlag Velbrück
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HerstellerangabenAnzeigen
Velbrück GmbH Verlage
Meckenheimer Str. 47 | DE-53919 Weilerswist-Metternich
info@velbrueck.de
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Kurzbeschreibung des Verlags

Dieser Band ist das Ergebnis einer Zusammenarbeit zwischen arabischen und deutschen Wissenschaftlern zum Thema Demokratie, Pluralismus und Menschenrechte mit dem Ziel, eine transkulturelle Perspektive zu ermöglichen.
Im ersten Teil reflektieren die Autoren über die normativen Grundlagen der Demokratie und die epistemischen Voraussetzungen des demokratischen Pluralismus. Dabei werden die Herausforderungen des Pluralismus im Demokratisierungsprozess aus unterschiedlichen Perspektiven analysiert.

Im Fokus des zweiten Teils stehen die normativen, geschichtsphilosophischen und kulturpolitischen Dimensionen der Themenkomplexe Rechtsstaatlichkeit und Rechtskultur. Im abschließenden dritten Teil wird die Relevanz der Unrechtserfahrung für die Rechtfertigung der transkulturellen Universalität der Menschenrechte in den Vordergrund gestellt. Die kulturrelativistische Kritik an der Universalität der Menschrechte wird zurückgewiesen. Und schließlich werden die Schwierigkeiten ihrer Verrechtlichung behandelt.
Inhalt

Vorwort
Sarhan Dhouib

Teil I: Demokratisierung und Pluralismus

o Fathi Triki: Das Prinzip Demokratie
o Christoph Wulf: Erwiderung auf Fathi Triki
o Mattias Katzer: Eine epistemische Voraussetzung des demokratischen Pluralismus
o Mohamed Lachhab: Erwiderung auf Mattias Katzer
o Fethi Meskini: Sind unsere ›Brüder‹ Demokraten? Oder: Demokratie und theologisch-politisches Paradigma der Brüderlichkeit
o Hans Jörg Sandkühler: Erwiderung auf Fethi Meskini
o Matthias Kaufmann: Autonomie, Gemeinschaft und kulturelle Diversität
o Mounira Ben Mustapha Hachana: Erwiderung auf Matthias Kaufmann
o Soumaya Mestiri: Multikulturalismus in postkolonialer Perspektive: Der Fall Tunesien
o Esther Mikuszies: Erwiderung auf Soumaya Mestiri

Teil II: Rechtsstaat und Rechtskultur

o Hans Jörg Sandkühler: Für eine Theorie von Recht und Staat nach menschlichem Maß
o Azelarabe Lahkim Bennani: Erwiderung auf Hans Jörg Sandkühler
o Georg Mohr: Rechtskultur, Demokratie und die Menschheit in unserer Person.
o Über unsere Selbstverpflichtung zur Selbstgesetzgebung
o Mohsen Elkhouni: Erwiderung auf Georg Mohr
o Anouar Moughith: Der Konflikt von Identität und Moderne bei der Vorbereitung der ägyptischen Verfassung
o Markus Kneer: Erwiderung auf Anouar Moughith
o Azelarabe Lahkim Benanni: Demokratie zwischen Gewohnheitsrecht und positivem Recht
o Gottfried Heinemann: Erwiderung auf Azelarabe Lahkim Benanni

Teil III: Menschenrechte und Transkulturalität

• Sarhan Dhouib: Unrechtserfahrungen und die kritische Funktion der Menschenrechte
• Dirk Stederoth: Erwiderung auf Sarhan Dhouib
• Mongi Serbagi: Die Kultur der Menschenrechte und ihre Feinde in der arabischen Welt
• Matthias Katzer: Erwiderung auf Mongi Serbagi
• Esther Mikuszies: Koloniale Implikationen auf die Bürgerschaft von Migranten. Das lokale
Ausländerwahlrecht in Spanien
• Amal Britel: Erwiderung auf Esther Mikuszies
• Christoph Wulf: Erziehung zur Demokratie: eine interkulturelle Aufgabe
• Mohamed Kechikeche: Erwiderung auf Christoph Wulf
• Salah Mosbah: Zu einer Trans-Demokratie
• Matthias Kaufmann: Erwiderung auf Salah Mosbah

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ISBN 9783942393690
Erscheinungsdatum 01.06.2014
Genre Politikwissenschaft/Politische Theorien, Ideengeschichte
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FALTER-Rezension

Menschenrechte – nur ein Projekt der westlichen Welt?

Rudolf Walther in FALTER 3/2015 vom 16.01.2015 (S. 16)

Ein Sammelband diskutiert, wie die internationale Gemeinschaft den Menschenrechten über den Westen hinaus Geltung verschaffen könnte

Die Menschenrechte sind der Ernstfall. So viel können auch Skeptiker und Zyniker der Geschichte des letzten Jahrhunderts entnehmen. Unter dem Titel "Demokratie, Pluralismus und Menschenrechte. Transkulturelle Perspektiven" präsentiert der in Kassel lehrende Philosoph Sarhan Dhouib 15 Beiträge zu diesem Thema. Nicht weniger als acht der Autoren stammen aus Nordafrika und dem Nahen Osten und bürgen dafür, das Versprechen des Untertitels auf eine kulturübergreifende Darstellung einzulösen.
Das ist alles andere als selbstverständlich, denn aus der fraglos universellen Geltung von Menschenrechten wird oft kurzgeschlossen, damit erübrige sich eine differenzierte Analyse, welche Formen von Demokratie und Pluralismus mit dem universellen Anspruch der Menschenrechte vereinbar sind.
Die Herausforderungen für den universellen Anspruch der Menschenrechte resultieren aus Relativierungen in "historistischer, naturalistischer und kulturalistischer" Art, so der tunesische Jurist Yadh Ben Achour. Darunter versteht er alle Versuche, die Bedeutung von Menschenrechten und Demokratie zu begrenzen – etwa mit dem Hinweis auf historische Traditionen oder biologische Eigenschaften besonders des Geschlechts oder kulturell und symbolisch verankerte Gewohnheiten.
Die "Erklärung über kulturelle Vielfalt" (2001) der UN-Generalversammlung und die "Unesco-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdruckformen" (2005) haben allerdings relativierenden Einschränkungen Vorschub geleistet. Achour will konkurrierende Interpretationen der Menschenrechte aus unterschiedlichen historischen und kulturellen Kontexten nicht wegdisputieren, sondern setzt auf die "Konfrontation gegensätzlicher Ideen, die zur Kohabitation gezwungen sind". Einzig den "Archaismus" vermeintlich biologisch begründbarer Differenzen zwischen Menschen weist er als kaschierten Rassismus entschieden zurück. Natürliche Unterschiede zwischen Menschen sind rechtlich irrelevant, der Spielraum für kulturelle und historische Eigenheiten dagegen kann und muss in kommunikativen Prozessen immer wieder neu ausgemessen, überprüft und angepasst werden.

Demokratie als Verbrüderung
Mehrere Autoren beschäftigen sich mit der Bedeutung von Weltanschauungen und Religionen für die Rechtskultur, die Demokratie und das Zusammenleben in pluralistischen Gesellschaften. Der tunesische Philosoph Fehti Meskini betont die Unverzichtbarkeit der ethisch-religiösen Neutralität von Staat und Recht, fragt aber auch, ob die Konzepte von Brüderlichkeit und Schwesterlichkeit, die im Islam eine zentrale Rolle spielen, auf Staat und Recht übertragbar sind, da sie zumindest dem Begriff "Vater" (rabba al-beit, Gott des Hauses, Despot) insofern überlegen sind, als sie keine hierarchische, sondern eine im Prinzip egalitäre Beziehung zwischen Menschen unterstellen.
Vom Islam her gesehen wäre "Demokratie als Prozess der Verbrüderung" (Meskini) keine Häresie und auch kein Westimport. Hans Jörg Sandkühler lehnt eine solche Übertragung von "Brüderlichkeit" in Recht, Staat und Demokratie in seiner Replik auf Meskini rundweg ab, denn im rechtlich-politischen Kontext gehe es um die Konstitution von egalitärer "Mit-Bürgerschaft" von Gläubigen wie Ungläubigen und nicht um religiös fundierte "Mit-Brüderlichkeit". Meskini besteht jedoch darauf, dass auch der Diskurs im rechtlich-politischen Raum auf die "wechselseitige Übersetzung der semantischen Gehalte" von Religiösen und Laizisten angewiesen ist, wenn Gläubige nicht diskriminiert werden sollen.
Die Philosophin Sumaya Mestiri präzisierte diesen Aspekt mit der These, wonach Vielfalt vom "Hören des Anderen" lebe, zu dem man dennoch "Abstand" wahren, aber nicht "Differenz" aufbauen solle. "Abstand" betont das offene und mögliche Dazwischen, während "Differenz" Grenzen fixiert und auf Zugehörigkeit beziehungsweise Nichtzugehörigkeit zielt. "Abstand" ist so verstanden eine "explorative Denkfigur", während Differenz "klare Positionen nach dem Freund-Feind-Schema" bevorzugt.

Barbarische Freiheit der Staaten
Hans Jörg Sandkühler beschäftigt sich mit dem Völkerrecht, das sich vom rein zwischenstaatlichen Recht, das die Staatssouveränität definiert, zum Normengehäuse, das auch den "Schutz des Individuums" umfasst und in Menschenrechten festschreibt, entwickelt hat.
Das geschah grundlegend mit dem Wiener Übereinkommen vom 23. Mai 1969, das "bindende Normen" (peremptory norms) enthält, die ihre Geltung nicht kraft Verträgen zwischen Staaten erlangen, sondern unabhängig von deren Zustimmung. Seither existiert eine Verantwortung der Staaten für völkerrechtswidrige Menschenrechtsverletzungen.
Mit der UN-Resolution 1674 vom 28. April 2006 entstand eine Empfehlung, die noch keinen Bestandteil des Völkerrechts bildet, und die die "Schutzverantwortung" (responsibility to protect) definiert. Sie richtet sich gegen "die barbarische Freiheit" der Staaten (Kant), die dank ihrer Souveränität Rechte ignorieren können.
Die Ambivalenz der Norm besteht da­rin, dass sie mächtigen Staaten erlaubt, das Gewaltverbot der UN-Charta mithilfe des UN-Sicherheitsrates zu unterlaufen – wie im Falle der Intervention in Libyen im Jahr 2011. Die intervenierenden Staaten nutzten das beschränkte UN-Mandat zur Verhinderung von "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" für die offene Unterstützung der Rebellen. Die unzureichende Kodifizierung der neuen Norm ermöglichte es, den Regimewechsel von außen herbeizuführen. Ein lesenswerter Sammelband.

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